Drucksache - 0701/XXI  

 
 
Betreff: Wahl der Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss gemäß § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinBzBm/Fin
  Hikel, Martin
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
29.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Wahl
Beschluss

Zu Vertrauenspersonen für den gemäß § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu bildenden Ausschuss beim Amtsgericht Tiergarten werden gewählt:

 

1. Carla Aßmann (28) 2. Beate Bruker (42)

 

3. Jürgen Koglin (41) 4. Markus Oegel (41)

 

5. Lars Oeverdieck (44) 6. Julian Potthast (4)

 

7. Karsten Schulze (44) 8. Samira Tanana (38)

 

Begründung: Bei dem Amtsgericht tritt jedes fünfte Jahr ein Ausschuss zusammen, der über die gegen die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen erhobenen Einsprüche entscheidet und aus der berichtigten Vorschlagliste die erforderliche Zahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Ersatzschöffinnen und Ersatzschöffen wählt (§ 40 Abs. 1, § 41 und § 42 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz).

 

Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern (§ 40 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz).

 

Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von der Vertretung des ihm entsprechenden unteren Verwaltungsbezirks mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt. Umfasst der Amtsgerichtsbezirk mehrere Verwaltungsbezirke oder Teile mehrerer Verwaltungsbezirke, so bestimmt die zuständige oberste Landesbehörde die Zahl der Vertrauenspersonen, die von den Vertretungen dieser Verwaltungsbezirke zu wählen sind (§ 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz).

 

r den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss durch die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln sind sieben Vertrauenspersonen zu wählen.

 

I.d.R. sind die Vertrauenspersonen aufgrund von Vorschlägen der Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung zu wählen. Der Beschlussentwurf enthält daher keine Namensvorschläge für die sieben zu wählenden Vertrauenspersonen.

 

 

Berlin-Neukölln, 07.03.2023

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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