Auszug - Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin stimmt der Aufnahme der aus der Anlage ersichtlichen Vorschläge für die Wahl der Schöff*innen für die Jahre 2024 bis 2028 zu.
Begründung: Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind die Gemeinden, in Berlin die Bezirke, in jedem fünften Jahr zur Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöff*innen (Haupt- und Ersatz-schöff*innen) verpflichtet. Die letzte Vorschlagsliste wurde für den Zeitraum 2019 bis 2023 im Jahr 2018 erstellt. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nach den Bestimmungen des GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung (in Berlin der jeweiligen Bezirksverordnetenversammlung), mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.
Maßgebend für das Verfahren zur Aufstellung der Vorschlagsliste sind der Vierte Titel des GVG sowie die diesbezüglichen Arbeitsanweisungen der Senatsverwaltung für Inneres, Digitales und Sport. Die Anzahl der in den Listen aufzunehmenden Personen ist von der Senatsverwaltung für Inneres Digitales und Sport mit Schreiben vom 03. Mai 2022 entsprechend der Vorgaben der Präsidentin des Landgerichts Berlin und des Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten bestimmt worden.
Für den Bezirk Neukölln wurden danach folgende Zahlen festgelegt: a) Landgericht 107 Hauptschöff*innen 146 Ersatzschöff*innen
b) Amtsgericht 33 Hauptschöff*innen 49 Ersatzschöff*innen
insgesamt: 335 Haupt- und Ersatzschöff*innen
Die Vorschlagsliste beinhaltet mindestens doppelt so viele Personen, wie tatsächlich als einzusetzende Schöff*innen benötigt werden. (§§ 36 Abs. 4 und 43 GVG).
Dementsprechend wurde eine Liste, bestehend aus a) freiwilligen Bewerber*innen b) Kandidat*innen, die nach dem Zufallsprinzip aus dem automatisierten Einwohnerregister mit deutscher Staatsangehörigkeit herausgesucht wurden, erstellt.
Die als Anlage dieser Vorlage beigefügte Zusammenstellung der Haupt- und Ersatzschöff*innen ist nach den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben erarbeitet worden.
Der Inhalt der Vorschlagsliste samt Benennung von Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr, Wohnort einschließlich Postleitzahl und Beruf der vorgeschlagenen Personen ist vertraulich zu behandeln und nur für diese Beschlussfassung zu verwenden. Die Bezirksverordneten erhalten die Vorschlagsliste daher nur in Papierform. Eine Veröffentlichung und/oder die Herausgabe der Daten an Dritte ist aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht zulässig.
Berlin-Neukölln, 07. März 2023
Martin Hikel Bezirksbürgermeister
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig über die Konsensliste zugestimmt. |
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