Auszug - Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028  

 
 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 6.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 29.03.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:01 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0720/XXI Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinBzBm/Fin
  Hikel, Martin
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss


Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin stimmt der Aufnahme der aus der Anlage ersichtlichen Vorschläge für die Wahl der Schöff*innen für die Jahre 2024 bis 2028 zu.

 

Begründung: Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind die Gemeinden, in Berlin die Bezirke, in jedem fünften Jahr zur Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöff*innen (Haupt- und Ersatz-schöff*innen) verpflichtet. Die letzte Vorschlagsliste wurde für den Zeitraum 2019 bis 2023 im Jahr 2018 erstellt. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nach den Bestimmungen des GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung (in Berlin der jeweiligen Bezirksverordnetenversammlung), mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Maßgebend für das Verfahren zur Aufstellung der Vorschlagsliste sind der Vierte Titel des GVG sowie die diesbezüglichen Arbeitsanweisungen der Senatsverwaltung für Inneres, Digitales und Sport. Die Anzahl der in den Listen aufzunehmenden Personen ist von der Senatsverwaltung für Inneres Digitales und Sport mit Schreiben vom 03. Mai 2022 entsprechend der Vorgaben der Präsidentin des Landgerichts Berlin und des Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten bestimmt worden.

 

Für den Bezirk Neukölln wurden danach folgende Zahlen festgelegt:

a) Landgericht

107 Hauptschöff*innen

146 Ersatzschöff*innen

 

b) Amtsgericht

 33 Hauptschöff*innen

 49 Ersatzschöff*innen

 

insgesamt: 335 Haupt- und Ersatzschöff*innen

 

Die Vorschlagsliste beinhaltet mindestens doppelt so viele Personen, wie tatsächlich als einzusetzende Schöff*innen benötigt werden. (§§ 36 Abs. 4 und 43 GVG).

 

Dementsprechend wurde eine Liste, bestehend aus

a)     freiwilligen Bewerber*innen

b)     Kandidat*innen, die nach dem Zufallsprinzip aus dem automatisierten Einwohnerregister mit deutscher Staatsangehörigkeit herausgesucht wurden, erstellt.

 

Die als Anlage dieser Vorlage beigefügte Zusammenstellung der Haupt- und Ersatzschöff*innen ist nach den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben erarbeitet worden.

 

Der Inhalt der Vorschlagsliste samt Benennung von Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr, Wohnort einschließlich Postleitzahl und Beruf der vorgeschlagenen Personen ist vertraulich zu behandeln und nur für diese Beschlussfassung zu verwenden. Die Bezirksverordneten erhalten die Vorschlagsliste daher nur in Papierform. Eine Veröffentlichung und/oder die Herausgabe der Daten an Dritte ist aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht zulässig.

 

Berlin-Neukölln, 07. März 2023

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig über die Konsensliste zugestimmt.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen