Drucksache - 0458/XXI  

 
 
Betreff: Wetzlar-Schule - Erneuerung Probengebäude für Musik- und Instrumentalunterricht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBildung, Schule und Kultur
Verfasser:Stiermann, JanSchulze, Karsten
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.09.2022 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Ausschussberatung
08.11.2022 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur vertagt   
21.11.2022 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur vertagt   
03.01.2023 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur vertagt   
07.02.2023 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
29.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung BSK
Ausschuss vertagt 1
Ausschuss vertagt 2
Ausschuss vertagt 3
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Erneuerung des alten, pavillonartigen Gebäudes der musikbetonten Wetzlar-Grundschule (Nebengebäude zum Hauptgebäude) welches für Instrumentenproben, als Instrumentenlager und als Multifunktionsraum u.a. für Arbeitsgemeinschaften durch die Schule und auch Musikschule Neukölln genutzt wird, durch ein neues Gebäude ersetzt werden kann. Benötigt wird ein Gebäude in dem neben den Instrumentenproben auch Versammlungen / interne und externe Veranstaltungen und auch Musikaufführungen durch die Schule und auch die Musikschule Neukölln durchgeführt werden können. Das Bezirksamt wird hierfür gebeten zu prüfen, welche Schritte hierfür eingeleitet werden müssen und auch, ob die Maßnahme durch Landes- / Fördermittel unterstützt werden und wie die Hinterlegung in den Bauplanungen von Bezirk und Land erfolgen kann.

 

Begründung: Die Wetzlar-Schule im südlichen Britz (in der Nähe der Gropiusstadt und Buckow) ist eine der wenigen musikbetonten Grundschulen und ermöglicht es allen Kindern ohne Vorbedingungen ein Musikinstrument zu erlernen. Hierfür hält die Schule Instrumente vor und bietet durch kostenlosen Instrumentenunterricht allen Kindern ein niederschwelliges Angebot zum Erlernen eines Instruments, welches den Kindern zugleich eine Vielzahl von sozialen Kompetenzen vermittelt und so auch pädagogisch / erzieherisch von hoher Bedeutung ist. r Proben im Rahmen der Ensembles für Streicher und auch Bläser sowie auch für das Schulorchester steht überwiegend nur der alte, baufällige Pavillon zur Verfügung, in dem auch die Musikinstrumente (Klavier, Schlagwerke, etc.) vorgehalten und zudem alle weiteren Instrumente gelagert werden. Das Ausweichen auf andere (Klassen-) Räume ist daher nur bedingt möglich. Für Aufführungen vor Eltern und Öffentlichkeit sind nur mit großem Aufwand in der Turnhalle möglich. Die Musikschule Neukölln bietet neben dem Standort im Gutshof Britz, in Rudow und Nord-Neukölln für den Raum südliches Britz und Buckow keinen Unterrichtsort. Zudem benötigt die Musikschule generell weitere Unterrichtsräume, um das Versorgungsziel und damit die Warteliste reduzieren zu können (siehe KA/104/XXI). Es ist daher sinnvoll und erstrebenswert in der Wetzlar-Schule ein Aufführungs- und Probengebäude anstelle des vorhandenen alten, baufälligen Pavillons zu errichten. Dieses Gebäude soll öffentliche Aufführungen und Proben für die Ensembles / Kammermusik für die Schule und auch die Musikschule Neukölln sowie anderen künstlerischen Darbietungen oder Versammlungen erglichen. Damit soll der Bedarf an Probenräumen für den Instrumentalunterricht der Schule und der Musikschule und ggf. auch freier Akteure bedient werden. Des Weiteren ist es notwendig, die Instrumente sach-/fachgerecht zu lagern und hierfür geeignete Lagerräume vorzuhalten (Feuchtigkeit und Temperatur).

 
 

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