Aufgrund seines einzigartigen Charakters wurde das Gebiet 1991 in das Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz aufgenommen. Seither wurde die Sanierung von ca. 140 Wohn- und Nebengebäuden mit rund 51 Mio. Euro gefördert. Die Denkmale unterliegen den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes Berlin und für bauliche Veränderungen und Veränderungen des Erscheinungsbildes ist die denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen.
Die besondere Bedeutung dieses Bereiches begründet sich in der Ablesbarkeit der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes. Die Siedlungsstruktur aus der Kolonistenzeit, die Mischung von Gebäudetypen aus der anschließenden Entwicklung sowie insbesondere in der Bölschestraße entstandene Nutzungsvielfalt an Handels- und Dienstleistungsbetrieben prägen das Ortsbild des Erhaltungsgebietes Friedrichshagen.
Abgrenzung und Beschreibung der Teilbereiche im Erhaltungsgebiet:
Bereich A – Bebauung an der Bölsche- und Scharnweberstraße:
A1
Der Bereich Bölschestraße dokumentiert die planmäßig ausgeführte städtebauliche Konzeption mit je 50 Parzellen an der ehemaligen Dorfstraße (heute Bölschestraße) für isgesamt 100 Kolonistenfamilien aus dem Jahr 1753 und die erste Phase der städtebaulichen Erweiterung. Aus der ersten Bebauungsphase sind die Baufluchten, die Platzanlage und die Parzellierung erhalten. Charakteristisch für die östliche Straßenseite sind die sehr tiefen Grundstücke (ca. 150 m), die im Anschluss an Vorderhaus und Hofbebauung als Gartenland genutzt werden. Die Bölschestraße wird charakterisiert durch das Nebeneinander von nur noch wenigen eingeschossigen Gebäuden in der Nachfolge der ursprünglichen Kolonistenhäuser, zweigeschossige Bauten aus der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts mit meist spätklassizistischen Fassaden und den Gebäuden der Gründerzeit. Ebenso prägen der breite Straßenraum mit den baumbestandenen Bürgersteigen und die platzartige Aufweitung um Kirche und Markt
den Ortskern.
A2
Mit der ersten städtebaulichen Erweiterung an der östlichen Rückseite der Kolonistengrundstücke gegen Mitte des 19. Jahrhunderts wurden an der heutigen Scharnweberstraße Grundstücke gebildet und mit schlichten ein- und zweigeschossigen Traufenhäusern bebaut. Die relativ großen Grundstücke werden überwiegend zu Wohnzwecken genutzt. Diese Entwicklung fand auch an den verbindenden Straßen Am Goldmannpark, Aßmannstraße und am Müggelseedamm statt.
Bereich B – Bebauung der Gründerzeit:
Die Bereiche Lindenallee, Aßmannstraße, Rahnsdorfer Straße, Breestpromenade, Joseph-Nawrocki-Straße und Müggelseedamm entstanden mit der Entwicklung des Dorfes zum Kur- und Ausflugsort mit überwiegend zweigeschossigen Häusern, die nach dem Vorbild nobler Badeorte oft mit Balkonen, Loggien oder verglasten Veranden versehen waren. In Abhängigkeit von Lage und den finanziellen Möglichkeiten erfolgte neben den einfachen, meist zweigeschossigen Traufenhäusern und drei- und viergeschossigen Gründerzeitgebäuden eine Bebauung im Landhausstil.