Von außerordentlicher Bedeutung für das Stadtbild sind die Fassaden als Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Die Fassade eines Hauses spiegelt immer den Gestaltungswillen des Baumeisters und des Bauherren wider. Die Bauform und die Farbigkeit der Fassade sind zeitlich bedingt und verweisen auf eine bestimmte Bauepoche. Das Ortsbild bzw. ein Straßenraum mit den historischen Fassaden wirkt durch die Plastizität der Fassaden und durch eine harmonische Farbgestaltung lebendig und freundlich. Historische Fassaden weisen oftmals eine Vielzahl dekorativer Elemente (Stuckdekor, Reliefs, Putzquaderung u. a.) auf, die nach bestimmten gestalterischen Prinzipien verwendet wurden, so dass ein Gleichgewicht in der Gliederung entstand. Als zusätzliche Gestaltungselemente sind Erker, Balkone, Loggien, Eckbekrönungen und Dachaufbauten oder Frontispize vorzufinden.
Die historischen Fassaden waren durch eine zurückhaltende Farbigkeit geprägt; der Schattenwurf der Stuckelemente, dezente Farbabstufungen und farbliche Gestaltung der Fenster und Türen setzten Akzente. Die Bedeutung der einzelnen Gestaltungselemente der Fassaden wird immer dann besonders auffällig, wenn die Fassaden ihres Schmucks beraubt wurden und an Plastizität verloren haben. Es ist daher ein wesentliches städtebauliches Ziel, historisch überlieferte Fassaden zu erhalten. Form und Farbe der Bauwerke bilden im architektonischen Zusammenhang eine Einheit und dürfen daher nicht willkürlich verändert werden.
Ziele zur Fassadengestaltung
Grundsätzlich sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Erhaltung der historischen Gliederung wie Gesimse, Erker, Balkone, Achsen und Öffnungen mit allen gestalterischen Details; Schäden sind material- und handwerksgerecht zu reparieren;
- abgestuckte Fassaden sind vorrangig als Glattputzfassaden auszubilden;
- gemusterte Putze (soweit nicht bauzeitlich nachweisbar), glänzende Wandverkleidungen oder Werkstoffimitationen sind auszuschließen;
- geplante gestalterische Veränderungen müssen dem Gebäudetypus entsprechen – z.B. einfache angepasste Gestaltung von Balkonen und Brüstungen;
- eine äußere Wärmedämmung ist nur zulässig, wenn dadurch weder der historische Wert des Gebäudes noch das Stadtbild negativ beeinflusst werden;
- überdimensionierte An-, Um- und Aufbauten sind zu vermeiden;
- die Farbgebung soll entweder nach Farbbefund oder bauzeitlich erfolgen; es sind helle Erdtöne zu verwenden: Sockel sind dunkler, Faschen und Gesimse heller abzusetzen; nach vorheriger Beratung kann in besonderen Fällen verlangt werden, dass Proben des Außenputzes oder des Farbanstriches an geeigneten Stellen der Außenwand angebracht werden, bevor die Zustimmung erteilt wird.
Neubauten bzw. Ergänzungsbauten unterliegen den gestalterischen Hinweisen zur Fassadeninstandsetzung bezüglich Gliederung, Betonung von Achsen und Oberflächenmaterial.