Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 30.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Video- / Telefonkonferenz (Link zur Einwahl in der TO *.pdf)
Ort: virtueller Sitzungsraum
Anlagen:
BVV 2022-03-30 Stand 2022-02-23  
BVV 2022-03-30 Stand 2022-03-23_mit Drs  
Protokoll_BVV 2022-03-30  
Protokoll mit Beschlüssen BVV 2022-03-30  

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen des Bezirksverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolutionen      
Ö 5.1  
Friedrichshain-Kreuzberg solidarisch – Dank an Beschäftigte und Ehrenamtliche  
DS/0146/VI  
Ö 6     Einwohner*innenanfragen      
Ö 6.1  
EA005 - Fragen der Initiative Reichenberger Kiez  
DS/0117/VI  
Ö 6.2  
EA006 - Baumfällungen / Baumneupflanzungen in der Ritterstraße  
DS/0118/VI  
Ö 6.3  
EA007 - Selbstständige Kids oder am Limit laufende Ämter?  
DS/0119/VI  
Ö 6.4  
EA008_Bürgerforum Stralau fragt zu Planungen des Bezirks zum Bartholomäusufer auf der Halbinsel Stralau  
DS/0120/VI  
Ö 6.5     EA009_Lebensmittelkontrollen in der Markthalle Neun GmbH  
DS/0121/VI  
Ö 6.6     EA010_Mietshaus Wrangelstraße 23 mit Grundstück in Berlin Kreuzberg  
DS/0122/VI  
Ö 6.7     EA011_Markthalle Neun Händler Kumpel & Keule, Eisenbahnstraße 42-43  
DS/0123/VI  
Ö 7     Mündliche Anfragen I      
Ö 7.1  
Geflüchtete aus der Ukraine  
DS/0126/VI  
Ö 7.2  
Eröffnung Mehringplatz  
DS/0125/VI  
Ö 7.3  
Neubau einer Grundschule im Andreas-Quartier  
DS/0141/VI  
Ö 7.4  
MUF in der Ratibostraße  
DS/0124/VI  
Ö 7.5  
Dragoner Areal  
DS/0134/VI  
Ö 7.6  
Kitaplatzvergabeverfahren für aus der Ukraine geflüchtete Kinder  
DS/0127/VI  
Ö 7.7     Schrotträder im Bezirk  
DS/0145/VI  
Ö 7.8     Arbeitsrecht und „Massenzustromsrichtlinie“ – sozialer Status von Geflüchteten aus der Ukraine  
DS/0128/VI  
    VORLAGE
   

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Durch wen und auf welchem Wege erhalten die Geflüchteten die in Artikel 12 der „Massenzustromsrichtlinie“ der EU (2001/55/EG) garantierte befristete Arbeitserlaubnis?

 

  1. Welcher organisatorischen Abläufe bedarf es zu einer Überführung der arbeitsuchenden Geflüchteten in einen Leistungsbezug nach dem SGB II, wie er vom Bezirksamt in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit in Aussicht gestellt wurde?

 

  1. Welchen rechtlichen Status haben aktuell aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die keine ukrainischen Staatsbürger*innen sind und nicht kurzfristig in ihr Heimatland zurückkehren können oder wollen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                        

Abt. Arbeit, Bürgerdienste und Soziales

Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Durch wen und auf welchem Wege erhalten die Geflüchteten die in Artikel 12 der „Massenzustromsrichtlinie“ der EU (2001/55/EG) garantierte befristete Arbeitserlaubnis?

 

Deutschland setzt die sogenannte „Massenzustromsrichtlinie“ durch § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG) um. Die Vorschrift regelt die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz. Geflüchtete aus der Ukraine können so unbürokratisch ohne Einzelfallprüfung einen humanitären Aufenthaltstitel zunächst für ein Jahr mit Verlängerung auf bis zu drei Jahre erhalten.

 

Bereits mit der vorläufigen Bescheinigung ("Fiktionsbescheinigung") über ihr Aufenthaltsrecht nach § 24 Absatz 1 AufenthG erhalten Ukrainische Geflüchtete durch die zuständige Ausländerbehörde auch die Erlaubnis zum Arbeiten. Die Fiktionsbescheinigung und dann später Der Aufenthaltserlaubnis muss mit dem Eintrag "Erwerbstätigkeit erlaubt" versehen sein.

 

Im Rundschreiben Soz Nr. 01/2022 vom 25.03.2022 der SenIAS zum Thema: Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes; Leistungen an Personen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind ist zu lesen: In Berlin erhalten die Geflüchteten die Möglichkeit, sich beim LEA online für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zu registrieren. Hierbei sind Stammdaten einzutragen und ist anzukreuzen, dass eine dauerhafte Unterbringung vorhanden ist. Diese Voraussetzung wird nur dann erfüllt, wenn der Antragstellende mit dem Nachweis, dass er/sie angemeldet ist, oder durch das LAF registriert und nach Berlin verteilt worden ist, oder in einem Berliner Bürgeramt angemeldet ist, oder einen unbefristeten Mietvertrag besitzt, oder durch Bestätigung eines Unterkunftsgebers nachweisen kann, dass er/sie dauerhaft bei Verwandten oder Freunden in Berlin für mindestens 6 Monaten leben kann. Danach kann ein Dokument ausgedruckt werden, das zusammen mit dem gültigen Ausweisdokument und einem der o.g. Nachweise als Fiktionsbescheinigung gilt, womit dann auch die Beschäftigung erlaubt ist.

 

Im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 17.03. steht: Die Agenturen für Arbeit sollen beraten, vermitteln und weitere Leistungen der aktiven Arbeitsförderung bieten. Der Bund passt die vielfältigen Programme und Angebote an, die sich mit Spracherwerb, Aufnahme von Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und Beratung von Geflüchteten und ihren Familien beschäftigen. Die bestehenden Angebote werden auf einem zentralen Hilfeportal „Germany 4 Ukraine“ (www.germany4ukraine.de) zusammenfasst auch in ukrainischer und russischer Sprache.

 

Ich bedaure persönlich, dass diese Antwort noch viel Raum für Interpretationen lässt. Bzw. die konkrete Umsetzung noch nicht unterlegt ist. Hier ist der Bund in Verantwortung.

 

  1. Welcher organisatorischen Abläufe bedarf es zu einer Überführung der arbeitsuchenden Geflüchteten in einen Leistungsbezug nach dem SGB II, wie er vom Bezirksamt in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit in Aussicht gestellt wurde?

 

Bisher sind Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen und nicht nach dem SGB II. Für eine Überführung bedürfte es zunächst einer Gesetzesänderung auf Bundesebene.

 

Aktuell soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis zum 7. April Vorschläge erarbeiten. Für den Fall, dass ein Wechsel des Leistungsträgers beschlossen wird, wäre dafür eine Gesetzesänderung notwendig. Dann wäre das Jobcenter sowohl für die Leistungsgewährung als auch für die Arbeitsvermittlung zuständig.

 

Die in der Presse veröffentlichten Vorschläge nach drei Monaten Übergang aus dem AsylbwLG in die Grundsicherung SGB II sehe ich vor dem Hintergrund der damit verbundenen Aufwände für Sozialamt und Jobcenter kritisch. Ungeachtet dessen wäre eine Versorgung nach dem SGB II in Hinblick Integrationsleistungen, Zugang zum Arbeitsmarkt und Kosten der Unterkunft grundsätzlich zu begrüßen.

 

Über die dann notwendigen organisatorischen Abläufe kann sich zu gegebener Zeit verständigt werden. Der Geschäftsführer des Jobcenters ist Teil des Ukraine-Koordinierungsstabs des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg und in enger Abstimmung mit mir.

 

  1. Welchen rechtlichen Status haben aktuell aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die keine ukrainischen Staatsbürger*innen sind und nicht kurzfristig in ihr Heimatland zurückkehren können oder wollen?

 

Zu den Personengruppen, die nach § 24 Aufenthaltsgesetz einen vorübergehenden Schutz auf Grund der sogenannten „Massenzustromsrichtlinie" und damit einen Aufenthaltstitel erhaltennnen, zählen auch:

Staatenlose oder Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24.02.2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben, sowie deren Familienangehörige

Staatenlose oder Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24.02.2022 in der Ukraine mit einem Aufenthaltstitel rechtmäßig aufgehalten haben und nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückzukehren.

 

Im Rundschreiben Soz Nr. 01/2022 vom 25.03.2022 der SenIAS zum Thema: Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes; Leistungen an Personen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind ist zu lesen: Unabhängig von § 24 Aufenthaltsgesetz und auch ohne Registrierung können sich Geflüchtete aus der Ukraine, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, bis zum 23.05.2022 legal, aber zunächst ohne Zugang zum Arbeitsmarkt, in Deutschland aufhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Oliver Nöll

 

   
    30.03.2022 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 7.8 - schriftlich beantwortet
   
Ö 7.9     Hilfe für Geflüchtete  
DS/0142/VI  
Ö 7.10     Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes  
DS/0129/VI  
Ö 7.11     Illegaler Leerstand in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0130/VI  
Ö 7.12     Hilfe für ukrainische Kinder  
DS/0143/VI  
Ö 7.13     Schuleingangsuntersuchungen für geflüchtete Kinder und Jugendliche  
DS/0131/VI  
Ö 7.14     Lichtverschmutzung an der Hunsrück Grundschule und auf anderen Liegenschaften  
DS/0132/VI  
Ö 7.15     Parkplätze auf Stralau  
DS/0135/VI  
Ö 7.16     Genderbudgeting  
DS/0133/VI  
Ö 7.17     Barrierearme/barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen im Bezirk  
DS/0144/VI  
Ö 7.18     Radwege Prinzenstraße  
DS/0136/VI  
Ö 7.19     KiTa Auerstraße  
DS/0137/VI  
Ö 7.20     Parkstreifen Lehmbruckstraße  
DS/0138/VI  
Ö 7.21     Defekte Wassernotbrunnen  
DS/0139/VI  
Ö 7.22     Illegaler Sperrmüll im Bezirk  
DS/0140/VI  
Ö 8     Mündliche Anfragen II      
Ö 8.1     Mündlichen Anfragen II - spontane Fragestunde  
DS/0148/VI  
Ö 9     Einwohner*innenanträge (§44 BezVG)      
Ö 9.1  
EwA - Schulwegsicherheit und Verkehrsberuhigung in der Kreuzberger Luisenstadt  
Enthält Anlagen
DS/0082/VI  
Ö 9.2  
Begleitantrag zum EwA Schulwegsicherheit und Verkehrsberuhigung in der Kreuzberger Luisenstadt  
Enthält Anlagen
DS/0082-01/VI  
Ö 10     Anträge      
Ö 10.1  
Mobilitätswende beschleunigen statt Autopolitik von vorgestern machen: #A100Stoppen  
Enthält Anlagen
DS/0147/VI  
Ö 11     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 11.1  
Endlich sichere Spielplätze schaffen!  
DS/0010/VI  
Ö 11.2     Sondermittel BVV  
Enthält Anlagen
DS/0021/VI  
Ö 11.3  
Vorkaufsrecht gegen Gentrifizierung und für soziale Stadtentwicklung sichern  
DS/0026/VI  
Ö 11.4  
EwA - Ostkreuz - Kiez für alle  
Enthält Anlagen
DS/0029/VI  
Ö 11.5  
Begleitantrag zum EwA Ostkreuz: Kiez für alle  
Enthält Anlagen
DS/0029-01/VI  
Ö 11.6     Unterstützung der Impfung von Kindern und Jugendlichen durch das Bezirksamt | Bezug DS/2177/V  
Enthält Anlagen
DS/0035/VI  
Ö 11.7  
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg für das Haushaltsjahr 2020  
Enthält Anlagen
DS/0037/VI  
Ö 11.8     Berufung der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die Wahlperiode 2021-2026  
Enthält Anlagen
DS/0040-01/VI  
Ö 11.9  
Baumfällung durch Neubau - Information der BVV bei Antragstellung  
Enthält Anlagen
DS/0041/VI  
Ö 11.10  
Veränderungen im Schulnetz des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin zum Schuljahr 2022/23  
Enthält Anlagen
DS/0046/VI  
Ö 11.11  
Appell an Landesebene  
Enthält Anlagen
DS/0077-56/VI  
Ö 11.12  
EwA - Großbeerenstraße | Tempo 30 und weniger Verkehr im Kiez an der Großbeerenstraße  
Enthält Anlagen
DS/0081/VI  
Ö 11.13     Verwaltungsrat „Kindergärten City“  
DS/0083/VI  
Ö 11.14     Kostenlose PCR-Testmöglichkeiten für Beschäftigte von Kindertageseinrichtungen und Jugendhilfe aufrechterhalten  
Enthält Anlagen
DS/0085/VI  
Ö 11.15  
Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplans VI-150g-1-1 | Geänderter neuer Titel: Bebauungsplan VI-150g-1-1  
Enthält Anlagen
DS/0086/VI  
Ö 11.16  
Erlass einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet „IBA 87 – Südliche Friedrichstadt“ im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0087/VI  
Ö 11.17  
Veränderungssperre V-52/ 28 für das Grundstück Andreasstraße 69-70; Krautstraße 31- 34; Langestraße 14-27 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0088/VI  
Ö 11.18  
Änderung der sozialen Erhaltungsverordnung „Bergmannstraße-Nord“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0089/VI  
Ö 11.19  
Änderung der sozialen Erhaltungsverordnung „Graefestraße“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0090/VI  
Ö 11.20  
Änderung der sozialen Erhaltungsverordnung „Weberwiese“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0091/VI  
Ö 11.21  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 2-35a VE für das Grundstück Köpenicker Straße 14 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0092/VI  
Ö 11.22  
Erfahrungsberichte 2021 der Patientenfürsprecherin und Patientenfürsprecher  
Enthält Anlagen
DS/0093/VI  
Ö 11.23  
Erinnerung 10 Jahre Oranienplatz  
Enthält Anlagen
DS/0094/VI  
Ö 11.24  
Mehr Materialräume in Sporthallen und auf den Sportplätzen für Sportvereine  
Enthält Anlagen
DS/0095/VI  
Ö 11.25  
Auflagen für Strauchpflanzungen auf öffentlichen Flächen in Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0096/VI  
Ö 11.26  
Die Ausstellung „40 Jahre Bürgerengagement“ im Gleisdreieck-Park dauerhaft sichern  
Enthält Anlagen
DS/0097/VI  
Ö 11.27  
Eine Zukunft für die ‚Zukunft am Ostkreuz‘ – Bezirksamt soll unterstützend tätig werden  
Enthält Anlagen
DS/0098/VI  
Ö 11.28  
Baumpflanzungen in der Pintschstraße  
Enthält Anlagen
DS/0099/VI  
Ö 11.29  
Förderprogramm ‚Klimaschutz durch Radverkehr‘ für Xhain sofort nutzen – Einreichungsfrist 30.04.2022 für finanzschwache Kommunen beachten  
Enthält Anlagen
DS/0100/VI  
Ö 11.30  
Am Förderaufruf ‚Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte‘ teilnehmen  
Enthält Anlagen
DS/0101/VI  
Ö 11.31  
E-Lastenfahrrad-Richtlinie – Förderprogramm nutzen  
Enthält Anlagen
DS/0102/VI  
Ö 11.32  
ehem. Jugendbegegnungsstätte Tunnelstraße – jetzt Spreeinsel – für unbegleitete Geflüchtete  
Enthält Anlagen
DS/0103/VI  
Ö 11.33  
Kampf dem E-Roller Müll auf Fußwegen  
Enthält Anlagen
DS/0104/VI  
Ö 11.34  
Grünen Worten auch Taten folgen lassen - Bepflanzung der Baumscheiben in der Modersohnstraße  
Enthält Anlagen
DS/0105/VI  
Ö 11.35  
E-Roller dorthin, wo sie hingehören.  
Enthält Anlagen
DS/0106/VI  
Ö 11.36  
Genügend Fahrradstellplätze am S+U Warschauer Straße  
Enthält Anlagen
DS/0107/VI  
Ö 11.37  
Eine Galerie der Bezirksverordneten der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0108/VI  
Ö 11.38  
Zu den Worten stehen statt Lippenbekenntnis: Parkraumbewirtschaftung jetzt!  
Enthält Anlagen
DS/0109/VI  
Ö 11.39  
Verkehrssicherheit in der Friedenstraße  
Enthält Anlagen
DS/0110/VI  
Ö 11.40  
Mieten für Stellplätze auf Dienstgrundstücken verdoppeln  
Enthält Anlagen
DS/0111/VI  
Ö 11.41  
Optimierung des BVV-Livestreams für Zuschauer*innen  
Enthält Anlagen
DS/0112/VI  
Ö 11.42  
Sitzbänke am Spreeufer (zwischen Oberbaumbrücke und Elsenbrücke) aufstellen  
Enthält Anlagen
DS/0113/VI  
Ö 11.43     Wahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und eines ehrenamtlichen Mitarbeiters für den Ehrenamtlichen Dienst  
Enthält Anlagen
DS/0114/VI  
Ö 11.44  
Politische Erklärung zur Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung  
Enthält Anlagen
DS/0115/VI  
Ö 11.45  
Sichere Schulwege – sichere Zukunft!  
Enthält Anlagen
DS/0116/VI  
               
 
 

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