Drucksache - DS/0131/VI  

 
 
Betreff: Schuleingangsuntersuchungen für geflüchtete Kinder und Jugendliche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schmidt-Stanojevic, JuttaSchmidt-Stanojevic, Jutta
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.03.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In welchem Umfang ist sichergestellt das Kinder, die mit ihren Familien geflüchtet sind vor Schulantritt eine Einschulungsuntersuchung bekommen?*
     
  2. Inwieweit besteht die Möglichkeit das die Kinder von Kinderärzten untersucht werden?
     
  3. Inwieweit ist sichergestellt das die Kinder vor Eintritt in die Schule die notwendigen Impfungen bekommen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                   

Abt. Jugend, Familie und Gesundheit 

Bezirksstadträtin

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. In welchem Umfang ist sichergestellt, dass Kinder, die mit ihren Familien geflüchtet sind, vor Schulantritt eine Einschulungsuntersuchung bekommen?*

 

Aus dem Ausland zuziehende Schülerinnen und Schüler sind gem. § 52 Abs. 4 Schulgesetz Berlin (SchulG) verpflichtet, sich schulärztlich untersuchen zu lassen. Die Kinder erhalten eine Zuzugsuntersuchung. Einschulungsuntersuchungen gem. § 55a SchulG erhalten Kinder, bevor sie in die erste Klasse eigeschult werden. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des Gesundheitsamtes bietet Termine innerhalb von drei Wochen nach Anmeldung an. Die Zuzugsuntersuchungen sind aktuell zu bewältigen. Bei steigenden Geflüchtetenzahlen ist davon auszugehen, dass sich die Wartezeit ohne Personalaufwuchs verlängern wird.

 

  1. Inwieweit besteht die Möglichkeit, dass die Kinder von Kinderärzten untersucht werden?

 

Die Zuzugsuntersuchung ist verpflichtend und wird ausschließlich vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) durchgeführt.

 

  1. Inwieweit ist sichergestellt das die Kinder vor Eintritt in die Schule die notwendigen Impfungen bekommen?

 

Der Impfstatus wird bei der Zuzugsuntersuchung überprüft. Fehlende Impfungen werden mit Ausnahme der Corona-Impfung vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst angeboten. Bei einem fehlenden Masern-Nachweis und der Ablehnung der Masern-Impfung durch die Eltern bei der Zuzugsuntersuchung findet das Masernschutzgesetz Anwendung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Regine Sommer-Wetter

 
 

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