Drucksache - DS/0099/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Bäume, die nun nicht mehr auf dem durch die WBM bebauten Grundstück gepflanzt werden können, im öffentlichen Straßenland in der Pintschstraße anzupflanzen. Im besten Fall, der hier bevorzugt wird, erfolgt die Anpflanzung der fünf verbleibenden Bäume auf Parkplätzen, die in Baumscheiben umgewandelt und somit entsiegelt werden.
Begründung: Durch das Bauvorhaben der WBM in der Pintschstraße kam es leider zur Fällung von 13 Bäumen auf dem Grundstück. Acht Bäume werden im Hinterhof wieder durch die WBM nachgepflanzt. Für die weiteren fünf Bäume gibt es dort keinen Platz mehr. Da in der Pintschstraße, d.h. im öffentlichen Raum, gar keine Bäume stehen, sollen die fünf verbleibenden Bäume für alle Bewohner*innen der Straße gepflanzt werden und somit ihre positive Wirkung auch für alle entfalten.
BVV 30.03.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Verkehr und Ordnung, Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz (federführend)
VerkehrOrd UGK 22.06.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Bäume, die nun nicht mehr auf dem durch die WBM bebauten Grundstück gepflanzt werden können, im öffentlichen Straßenland in der Pintschstraße anzupflanzen. Im besten Fall, der hier bevorzugt wird, erfolgt die Anpflanzung von (mindestens fünf) klimaresilienten Bäume auf Parkplätzen, die in Baumscheiben umgewandelt und somit entsiegelt werden. Diese Anpflanzung soll in Anlehnung an die Neuauflage der „Berliner Standards Baumpflanzung“ für 2022, eingebunden in ein Gesamtkonzept für die klimafreundliche Umgestaltung der Pintschstraße, erfolgen.
Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, in Anerkennung der Klimanotlage durch den Berliner Senat am 10.12.2019 und der BVV in Friedrichshain-Kreuzberg am 28.10.2020 zur Umsetzung des Entsiegelungskonzeptes für Friedrichshain-Kreuzberg (DS 1969/V) die Pintschstraße zur Klimastraße umzugestalten. Dafür sollen mittelfristig weitere Maßnahmen wie die Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und insektenfreundlichen Wildblumen zur Entsiegelung getroffen werden, die langfristig in der gesamten Entsiegelung der Pintschstraße münden. Weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel Fassadenbegrünung, Gründächer, grüne Inseln sollen im Konzept der Klimastraße mitbetrachtet werden. Dazu sollen bestmöglich auch Hauseigentümer*innen über die Vorteile dieser Maßnahmen informiert werden.
Das Bezirksamt soll bei der Erstellung des Konzepts auch die Anwohner*innen mit einbeziehen. Die Beteiligung der Anwohner*innen soll verschiedene Stufen umfassen, und dabei von der Stufe der Information über Mitwirkung (Konsultation) bis zur Mitentscheidung (Kooperation) bis zur Entscheidung (Selbstverwaltung) reichen.
BVV 29.06.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Bäume, die nun nicht mehr auf dem durch die WBM bebauten Grundstück gepflanzt werden können, im öffentlichen Straßenland in der Pintschstraße anzupflanzen. Im besten Fall, der hier bevorzugt wird, erfolgt die Anpflanzung von (mindestens fünf) klimaresilienten Bäume auf Parkplätzen, die in Baumscheiben umgewandelt und somit entsiegelt werden. Diese Anpflanzung soll in Anlehnung an die Neuauflage der „Berliner Standards Baumpflanzung“ für 2022, eingebunden in ein Gesamtkonzept für die klimafreundliche Umgestaltung der Pintschstraße, erfolgen.
Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, in Anerkennung der Klimanotlage durch den Berliner Senat am 10.12.2019 und der BVV in Friedrichshain-Kreuzberg am 28.10.2020 zur Umsetzung des Entsiegelungskonzeptes für Friedrichshain-Kreuzberg (DS 1969/V) die Pintschstraße zur Klimastraße umzugestalten. Dafür sollen mittelfristig weitere Maßnahmen wie die Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und insektenfreundlichen Wildblumen zur Entsiegelung getroffen werden, die langfristig in der gesamten Entsiegelung der Pintschstraße münden. Weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel Fassadenbegrünung, Gründächer, grüne Inseln sollen im Konzept der Klimastraße mitbetrachtet werden. Dazu sollen bestmöglich auch Hauseigentümer*innen über die Vorteile dieser Maßnahmen informiert werden.
Das Bezirksamt soll bei der Erstellung des Konzepts auch die Anwohner*innen mit einbeziehen. Die Beteiligung der Anwohner*innen soll verschiedene Stufen umfassen, und dabei von der Stufe der Information über Mitwirkung (Konsultation) bis zur Mitentscheidung (Kooperation) bis zur Entscheidung (Selbstverwaltung) reichen.
BVV 30.11.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
VerkehrOrd 18.04.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.04.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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