Drucksache - DS/0130/VI
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Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Arbeit, Bürgerdienste und Soziales Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Insgesamt wurden 2677 Bürgerhinweise zu noch nicht bekannten, leerstehenden Wohnungen aufgenommen. Bereits bekannte und in Bearbeitung befindliche, leerstehende Wohnungen werden nicht erneut aufgenommen.
Bei sämtlichen 2677 eingegangenen Bürgerhinweisen wurde ein Amtsermittlungsverfahren eingeleitet und dem Verdacht des Leerstands nachgegangen.
Von den 2677 eröffneten Amtsermittlungsverfahren konnte in 568 Fällen eine Wiederzuführung zu Wohnzwecken erfolgten.
Bei 397 Fällen stellte sich im Verlauf der Amtsermittlungsverfahren heraus, dass kein Leerstand im Sinne des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes vorliegt.
42 Bürgerhinweise gingen zu Räumlichkeiten ein, bei denen ermittelt werden konnte, dass kein Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes betroffen ist. Eine Wiederzuführung zu Wohnzwecken ist hier demnach nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Nöll
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