Drucksache - DS/0101/VI  

 
 
Betreff: Am Förderaufruf ‚Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte‘ teilnehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Hochstätter, Peggy 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.03.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz Beratung ff
07.04.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz (UGK) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.04.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
31.08.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte  
VzK zur DS/0101/VI  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit einem Klimaschutzprojekt am o.e. Förderaufruf teilzunehmen. Die verbesserten Bedingungen gelten für Förderanträge, die bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Im Überblick:

 

Das BMU gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht einer Steigerung um zehn Prozentpunkte. Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 Prozent ein Eigenteil muss nicht erbracht werden.

 

Im Falle einer Kumulierung mit Drittmitteln reduziert sich der aufzubringende Eigenanteil für alle anderen Antragstellenden auf 5 Prozent.

 

Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Handlungsfeldern

  • Abfallentsorgung;
  • Abwasserbeseitigung;
  • Energie- und Ressourceneffizienz;
  • Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr;
  • Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).

 

Darüber hinaus kann auch für Modellprojekte aus anderen Bereichen, die die Bedingungen dieses Förderaufrufes erfüllen, eine Projektskizze eingereicht werden.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Neubauten sowie Maßnahmen zur kommerziellen Stromerzeugung und Maßnahmen aus dem Bereich Elektromobilität und des Radverkehrs, die bereits in anderen Förderprogrammen der Bundesregierung zuwendungsfähig sind. Weiterhin können Maßnahmen aus Forschung und Entwicklung nicht im Rahmen der kommunalen Klimaschutz-Modellprojekte gefördert werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.

Zuwendungen erfolgen im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie können für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt werden, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen die Interessenten eine aussagefähige Projektskizze ein. Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Projektskizze hinsichtlich der Bewertungskriterien positiv bewertet wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur Antragstellung.

 

Programmlaufzeit: 01. Sep. 2021 bis 30. Jun. 2024

 

Einreichungsfristen

01. Mär. 2021 bis 30. Apr. 2021

01. Mär. 2022 bis 30. Apr. 2022

01. Sep. 2022 bis 31. Okt. 2022

01. Mär. 2023 bis 30. Apr. 2023

01. Sep. 2023 bis 31. Okt. 2023

01. Mär. 2024 bis 30. Apr. 2024

01. Sep. 2024 bis 31. Okt. 2024

Mehr Infos: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/investive-kommunale-klimaschutz-modellprojekte

 

Begründung:

Angesichts der zu erreichenden Klimaziele im Zeichen der sehr begrenzten Haushaltsmittel muss jede Möglichkeit genutzt werden, Fördermittel für den Bezirk einzuwerben.

 

 

BVV 30.03.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz

 

 

UmNat 07.04.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

BVV 27.04.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit einem Klimaschutzprojekt am o.e. Förderaufruf teilzunehmen. Die verbesserten Bedingungen gelten für Förderanträge, die bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Im Überblick:

 

Das BMU gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht einer Steigerung um zehn Prozentpunkte. Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 Prozent ein Eigenteil muss nicht erbracht werden.

 

Im Falle einer Kumulierung mit Drittmitteln reduziert sich der aufzubringende Eigenanteil für alle anderen Antragstellenden auf 5 Prozent.

 

Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Handlungsfeldern

  • Abfallentsorgung;
  • Abwasserbeseitigung;
  • Energie- und Ressourceneffizienz;
  • Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr;
  • Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).

 

Darüber hinaus kann auch für Modellprojekte aus anderen Bereichen, die die Bedingungen dieses Förderaufrufes erfüllen, eine Projektskizze eingereicht werden.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Neubauten sowie Maßnahmen zur kommerziellen Stromerzeugung und Maßnahmen aus dem Bereich Elektromobilität und des Radverkehrs, die bereits in anderen Förderprogrammen der Bundesregierung zuwendungsfähig sind. Weiterhin können Maßnahmen aus Forschung und Entwicklung nicht im Rahmen der kommunalen Klimaschutz-Modellprojekte gefördert werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.

Zuwendungen erfolgen im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie können für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt werden, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen die Interessenten eine aussagefähige Projektskizze ein. Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Projektskizze hinsichtlich der Bewertungskriterien positiv bewertet wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur Antragstellung.

 

Programmlaufzeit: 01. Sep. 2021 bis 30. Jun. 2024

 

Einreichungsfristen

01. Mär. 2021 bis 30. Apr. 2021

01. Mär. 2022 bis 30. Apr. 2022

01. Sep. 2022 bis 31. Okt. 2022

01. Mär. 2023 bis 30. Apr. 2023

01. Sep. 2023 bis 31. Okt. 2023

01. Mär. 2024 bis 30. Apr. 2024

01. Sep. 2024 bis 31. Okt. 2024

Mehr Infos: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/investive-kommunale-klimaschutz-modellprojekte

 

 

BVV 31.08.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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