Drucksache - DS/0119/VI  

 
 
Betreff: EA007 - Selbstständige Kids oder am Limit laufende Ämter?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.03.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wieviele Bedarfsbescheide für die Teilnahme an der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB) wurden durch das Jugendamt ausgestellt? Bitte um Auflistung für die Schuljahre 2018/19, 2019 /20, 2020/21, 2021/22
     
  2. Wieviele Verträge wurden mit den Familien über die Teilnahme an der eFöB abgeschlossen? (Bitte Aufstellung für o.g. Schuljahre).
     
  3. Wie bewertet das Bezirksamt, dass die letzte Bedarfserfassung für Friedrichshain-Kreuzberg einen personellen Überhang von 7,6 Erzieher*innenstellen ergeben hat?

 

 

Beantwortung: BezStRin Frau Sommer-Wetter

 

Ich beantworte Ihre Einwohneranfrage wie folgt und weise schon vorsorglich darauf hin, dass es also eine Gemeinschaftsarbeit des Jugend- und des Schulamtes war. Gerade Frage 3 haben wir auf Grundlage der Zuarbeiten aus dem Schulamt hier erstellt.

 

zu Frage 1: Gemäß § 53 Abs. 1 Schulgesetz von Berlin läuft ein Schuljahr vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres. Insoweit sind die aufgeführten Zahlen der einzelnen Monate summiert worden und es werden entsprechend der Schuljahre kumuliert Gesamtsummen angegeben. Für das Schuljahr 2018/2019 gab es insgesamt 4.659 Bedarfsbescheide, im Schuljahr 2019/2020 waren es 3.493 Bedarfsbescheide, im Schuljahr 2020/2021 waren es 4.667 Bedarfsbescheide und für das Schuljahr 2021/2022, welches ja noch läuft, können wir Stand heute einen Bedarfsbescheid in Höhe von 1.978 angeben.

 

zu Frage 2: Aus dem Fachverfahren, im Speziellen ISBJ - also einem IT-Fachverfahren, was wir anwenden in unserem Jugendamt, können bezirksseitig nur Daten für das Jahr 2021 gefiltert werden. Dazu können wir ausführen, dass 2021 insgesamt 101.880 Verträge über die Gewährleistung der ergänzenden Förderung und Betreuung an allgemeinbildenden Schulen geschlossen wurden. Des Weiteren gab es 52.749 Verträge über die kommunale Ergänzung Förderung und Betreuung.

 

zu Frage 3: Zu Ihrer Frage 3 möchte ich ausführen, dass im Frühjahr 2020 die Schulen vollständig geschlossen waren oder teilweise, wie wir alle wissen. Besonders betroffen von den Schließungen im zweiten Lockdown waren die älteren Jahrgänge und Schulen. Jüngere Schülerinnen und Schüler wurden im Wechselbetrieb geschult bzw. in der Notbetreuung betreut. Die Folgen der beiden Lockdowns für die ergänzende Förderung und Betreuung im offenen Ganztag sind vor allem bei den älteren Jahrgängen zu sehen. Viele Eltern und Personenberechtigte arbeiteten während der Pandemie im Homeoffice, welches dadurch deutlich an Bedeutung gewann. Schulschließungen und der gesellschaftliche Wandel in den familiären Strukturen haben zur Folge, dass viele Eltern die Betreuung ihrer Kinder übernommen haben. Besonders im 4. bis 6. Jahrgang ist dadurch ein deutlicher Rückgang der Module für die ergänzende Förderung und Betreuung zu sehen. Der Gesetzgeber sieht ab Klasse Stufe 3 eine Eltern-Kosten-Beteiligung für die Teilnahme an der ergänzenden Förderung und Betreuung vor. Die Eltern, deren Kinder in die 3. Klasse wechseln, werden durch das Jugendamt bereits im März 2021 auf die ab der 3. Klasse bestehende Beteiligung an den Kosten für die Teilnahme an der ergänzenden Forderung und Betreuung sowie die damit verbundene Prüfung der Einkommensverhältnisse informiert. Die damit verbundenen Kosten hindern Eltern und Personensorgeberechtigte teilweise daran, die Einkommensnachweise beim Jugendamt einzureichen und daraus folgt dann die Kündigung ihrer Verträge. Auch dies steht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, insbesondere der Notbetreuung, Aufhebung der Präsenspflicht und einem familiären Zusammenrücken und der Betreuung der Schülerinnen und Schüler in der ergänzenden Förderung und Betreuung. Viele Eltern arbeiten weiterhin im Homeoffice, gewährleisten dadurch die Betreuung oder haben alternative Betreuungsmöglichkeiten entwickelt. Der Wegfall der Verträge für ergänzende Förderung und Betreuung beinhaltet nicht nur die Reduzierung der Stellenanteile im Bereich der Regelerzieher und Regelerzieherinnen, sondern auch die Reduzierung der Stellenanteile für die Förderung der Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem 0,25 Vollzeitäquivalent-, deutlich erhöhtem 0,25 Vollzeitäquivalent- und wesentlich erhöhtem 0,5 Vollzeitäquivalent-Förderbedarfen.

 

Herr Heck: Herr Akgün, Sie hätten die Möglichkeit, noch zwei weitere Nachfragen zu stellen, wenn Sie möchten.

 

Herr Akgün: Ja. Darauf möchte ich gerne zurückkommen. Frau Sommer-Wetter, vielleicht können Sie auf die Zahlen eingehen bei den Kindern mit einem erhöhten, wesentlich erhöhten oder deutlich erhöhten Förderbedarf/Betreuungsbedarf. Wie haben sich die Zahlen da entwickelt. Wenn Sie die jetzt nicht parat haben, dann ist das auch okay. Vielleicht können Sie nachträglich nochmal etwas nachliefern. Das wäre sehr nett von Ihnen. Und dann nochmal die zweite Frage, gibt es Bemühungen vom Bezirksamt, das Antragsverfahren für die ergänzende Förderung und Betreuung zu vereinfachen, eventuell mehrsprachiges Material zur Verfügung zu stellen?

 

BezStRin Frau Sommer-Wetter: Ja, Herr Akgün, ich würde Ihre beiden Fragen gerne mitnehmen, weil ich sage hier ganz ehrlich, das kann ich nicht beantworten. Ich denke, die Zahlen nachzuliefern für den erhöhten Betreuungsbedarf ist sicherlich nicht schwierig, die haben die Kolleginnen und Kollegen entsprechend erfasst. Ich gehe mal davon aus, dass eine Vereinfachung der Antragsstellung - verstehe ich Ihr Anliegen schon - vermutlich nur landesweit erreicht werden kann, aber ich… mache mich da gerne kundig und würde Ihnen da entsprechende Dinge auch per Mail zuleiten, wenn Sie mögen.

 

 

Nachtrag vom 25.04.2022

 

zu Nachfrage 1: Eine Auswertung über das Statistikmodul (erhöhten, deutlich erhöhten und wesentlich erhöhten Förderbedarf) ist im Fachverfahren ISBJ nicht möglich.

 

zu Nachfrage 2: Der Verfahrensablauf für die ergänzende Förderung und Betreuung ist in der Schülerförderungsverordnung klar geregelt. Mit der Schulgesetzänderung wird das Verfahren angepasst.

 
 

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