Drucksache - DS/0082/VI  

 
 
Betreff: EwA - Schulwegsicherheit und Verkehrsberuhigung in der Kreuzberger Luisenstadt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürger*inVorsteher Herr Heck, Werner
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.03.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.09.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0082/VI  
Vorlage zur VzK DS/0082/VI  

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der nachfolgende Einwohner*innenantrag „Schulwegsicherheit und Verkehrsberuhigung in der Kreuzberger Luisenstadt, wurde am 10.02.2022 bei der Bezirksverordnetenversammlung eingereicht.

In Amtshilfe hat das Bezirksamt die Einhaltung der formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen festgestellt und die eingereichten 1.443 Unterstützungsunterschriften geprüft.

Mit 1.176 gültigen Unterstützungsunterschriften stelle ich die Zulässigkeit des Einwohnerantrages fest und lege ihn der Bezirksverordnetenversammlung vor (§ 44 Abs. 2 Satz 5 und 6 BezVG).

 

Werner Heck

Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird im Wege der eigenen Zuständigkeit oder in Zusammenarbeit mit anderen Behörden ersucht, die Kreuzberger Luisenstadt vom Durchgangsverkehr zu befreien, den Autoverkehr zu entschleunigen und die Schulwegsicherheit zu erhöhen.

Hierzu soll das Bezirksamt

 

(1)   den Durchgangsverkehr in allen Straßen der Kreuzberger Luisenstadt mit schnell umsetzbaren Mitteln verhindern (z. B. durch Einbahnstraßen, modale Filter und Diagonalsperren) und geplante bzw. neue Fahrradstraßen zeitnah einrichten, Straßenabschnitte direkt vor den Grundschulen für den motorisierten Verkehr sperren;
 

(2)   den gesamten Kiez zu einem verkehrsberuhigten Bereich machen und dafür auf den Nebenstraßen Tempo 20 und auf den umliegenden Hauptstraßen durchgehend Tempo 30 ausweisen, unter Herabstufung der Adalbertstraße und der Oranienstraße zu Nebenstraßen;
 

(3)   zusätzliche Querungsmöglichkeiten für Fußnger*innen auf den Straßen im Kiez (Zebra-Streifen) und umliegenden Hauptstraßen (Bedarfsampeln);
 

(4)   fuß- und radverkehrsfreundliche Umgestaltung der unfallträchtigen Kreuzungen entlang der Skalitzer Straße (Kottbusser Tor, Görlitzer Bahnhof, Schlesisches Tor);
 

(5)   Nutzung des Potentials für zusätzliches Straßengrün und alternative Flächennutzungen (z.B. Entsiegelung, Schankgärten und Aufenthaltsflächen).

 

 

Begründung:

Eine Verkehrsberuhigung des Kiezes erhöht die Lebensqualität für alle Anwohner*innen und ermöglicht insbesondere die Gewährleistung der- Schulwegsicherheit für Kinder. Nur mit einem schnellen Umsteuern in der Verkehrspolitik sind auch übergeordnete Ziele, wie die Erreichung der Pariser Klimaziele, die laut WHO notwendige Reduzierung von Lärm- und Luftschadstoffbelastung, die Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes und die Verhinderung von schweren Unfällen und Todesfällen im Straßenverkehr (Vision Zero), zu erreichen. Beispiele aus anderen deutschen Städten und den Niederlanden verdeutlichen die großen kurzfristigen Potenziale im Fuß- und Radverkehr.

Mit Fertigstellung des Bauabschnitt 16 der A100 droht der Verkehr auf der Köpenicker Straße und der Skalitzer Straße zuzunehmen und dieser dann auch in die anliegenden Kieze zu drängen. Dem sollte rechtzeitig durch entsprechende Maßnahmen vorgebeugt werden.

 

Mit der geplanten Umgestaltung der Oranienstraße und der Umwandlung des Lausitzer Platzes in eine Fußnger*innenzone (Kiezplatz) sind erste Schritte zur Verkehrsberuhigung in der Kreuzberger Luisenstadt auf den Weg gebracht worden. Die Verkehrsplanung sollte Kieze jedoch als Ganzes betrachten, um Verkehrsverlagerungen in Nebenstraßen zu vermeiden. Nebenstraßen sollten den

Anwohner*innen und notwendigem Liefer- und Versorgungsverkehr vorbehalten sein und nicht als Abkürzungen für den Durchgangsverkehr dienen. Die Anordnung einer Tempo 20 Zone, sowie zusätzliche geschützte Querungsmöglichkeiten sind notwendig, um der hohen Wohnungs-, Fuß- und Radverkehrsdichte gerecht zu werden und Kindern einen sicheren Schulweg zu ermöglichen. Dies erfordert auch eine Beschränkung der Geschwindigkeit und die sichere Gestaltung von Kreuzungen

auf den umliegenden Hauptstraßen. Die Oranienstraße hat eine besondere Bedeutung als zentrale Einkaufsstraße des Kiezes. Diese und die Adalbertstraße haben aber nicht den nötigen Querschnitt, um alle Verkehrsformen entsprechend den Forderungen des Mobilitätsgesetzes für Hauptstraßen konflikfrei nebeneinander zu ermöglichen. Deshalb ist ihre Herabstufung zu Nebenstraßen ein zwingendes Gebot.

 

Etwa ein Drittel der Verkehrsfläche im Kiez ist dem ruhenden Verkehr vorbehalten. Im Sinne der Flächengerechtigkeit sollte die Umnutzung eines Teils der Parkplätze ermöglicht werden. Im Hinblick auf das Mikroklima in den Straßen sollte insbesondere das Potential zur Entsiegelung für zusätzliches Straßengrün genutzt werden. Mehr Verkehrsberuhigung und mehr Möglichkeiten zum nichtkommerziellen Aufenthalt werden seit Jahren in der BVV diskutiert und in allen jüngeren

Beteiligungsformaten auch von Seiten der Bürger*innen eingefordert.

 

Als Vertrauenspersonen sind benannt:

 

Dzoni Bilic

Kathrin Blaufuss

Jonas Lähnemann

 

 

BVV 30.03.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird im Wege der eigenen Zuständigkeit oder in Zusammenarbeit mit anderen Behörden ersucht, die Kreuzberger Luisenstadt vom Durchgangsverkehr zu befreien, den Autoverkehr zu entschleunigen und die Schulwegsicherheit zu erhöhen.

Hierzu soll das Bezirksamt

 

(1)   den Durchgangsverkehr in allen Straßen der Kreuzberger Luisenstadt mit schnell umsetzbaren Mitteln verhindern (z. B. durch Einbahnstraßen, modale Filter und Diagonalsperren) und geplante bzw. neue Fahrradstraßen zeitnah einrichten, Straßenabschnitte direkt vor den Grundschulen für den motorisierten Verkehr sperren;
 

(2)   den gesamten Kiez zu einem verkehrsberuhigten Bereich machen und dafür auf den Nebenstraßen Tempo 20 und auf den umliegenden Hauptstraßen durchgehend Tempo 30 ausweisen, unter Herabstufung der Adalbertstraße und der Oranienstraße zu Nebenstraßen;
 

(3)   zusätzliche Querungsmöglichkeiten für Fußnger*innen auf den Straßen im Kiez (Zebra-Streifen) und umliegenden Hauptstraßen (Bedarfsampeln);
 

(4)   fuß- und radverkehrsfreundliche Umgestaltung der unfallträchtigen Kreuzungen entlang der Skalitzer Straße (Kottbusser Tor, Görlitzer Bahnhof, Schlesisches Tor);
 

(5)   Nutzung des Potentials für zusätzliches Straßengrün und alternative Flächennutzungen (z.B. Entsiegelung, Schankgärten und Aufenthaltsflächen).

 

 

BVV 28.09.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Stammbaum:
DS/0082/VI   EwA - Schulwegsicherheit und Verkehrsberuhigung in der Kreuzberger Luisenstadt   Bürger*in   Beschluss
DS/0082-01/VI   Begleitantrag zum EwA Schulwegsicherheit und Verkehrsberuhigung in der Kreuzberger Luisenstadt   B'90 Die Grünen/SPD   Beschluss
DS/0082-02/VI   Für ein gesamtbezirkliches Konzept für die Verkehrsberuhigung   DIE LINKE   Drucksache zurückgezogen
 
 

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