Drucksache - DS/0106/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, gegen die massive Störung durch nicht auf dafür vorgesehene Flächen abgestellte E-Roller im öffentlichen Raum effektiv vorzugehen.
Begründung: Es ist nicht zu übersehen. E-Roller werden auf dafür nicht vorgesehene Flächen wie Gehwegen, Fahrradwegen, Straßen etc. derart geparkt bzw. abgelegt, dass diese E-Roller eine Gefahr für Fußgänger, Radfahrer und sogar andere E-Rollerfahrer darstellen. Insbesondere für Menschen in Rollstühlen oder anderen Gehilfen, für blind oder stark sehbehinderte Menschen und für Kinderwagen sind diese E-Roller im öffentlichen Raum ein Hindernis und eine Gefahr. Das Bezirksamt muss sich beim Senat für eine effektive Lösung dieses Problems einzusetzen. Das Bezirksamt soll dem Senat daher folgende Lösungsmöglichkeiten aufzeigen: Derart geparkte bzw. abgelegte E-Roller sollen künftig von der Polizei bzw. von den zuständigen Mitarbeitern des Bezirksamts zur Anzeige gebracht und ggf. mit einer Geldbuße geahndet werden, welche zuvörderst die Verleihfirma des E-Rollers und dann der E-Roller-Fahrer zahlen muss. Um die Bußgelder effektiv beizubringen, bietet es sich an, die im Land Berlin für PKW-Bußgelder zuständige Stelle der Polizei mit dieser Aufgabe zu betrauen.
BVV 30.03.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Verkehr und Ordnung
VerkehrOrd 22.06.2022
Der Antrag wird zurückgezogen. |
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