Drucksache - DS/0041/VI  

 
 
Betreff: Baumfällung durch Neubau - Information der BVV bei Antragstellung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:1. Gottwald, Gaby
2. Bouali, Kerima
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss Überweisung
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Vorberatung
17.02.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen (StaWo) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz Beratung ff
17.03.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz (UGK) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
30.03.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.03.2023 
Öffentliche Sondersitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Vorberatung
20.04.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen (StaWo) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz Beratung ff
04.05.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz (UGK) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Baumfälllungen  
VzK_Baumfälllungen  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bereits bei Antragstellung auf Baumfällung im Rahmen geplanter Bauvorhaben die BVV vorab in Kenntnis zu setzen.

Begründung:

Der Baumbestand auf freien Flächen und in Innenhöfen verbessert das Mikroklima und damit die Wohnqualität in Städten wesentlich. Dies ist gerade in einem so dicht besiedelten Bezirk wie Friedrichshain-Kreuzberg besonders wichtig. Es ist daher weitgehend unstrittig und gemeinsames Interesse aller Fraktionen, die den Klimawandel nicht leugnen, dass der Baumbestand im Bezirk möglichst geschützt und gepflegt werden muss - dies insbesondere nach dem trockenen Sommer 2021, infolge dessen laut Bezirksamt mehr als 2000 Bäume gefällt werden müssen. 

Wie nicht zuletzt die Auseinandersetzung um die Baumfällung wegen eines Neubauvorhabens an der Pintschstrasse nachdrücklich zeigte, muss dem Anliegen von Anwohner:innen am Erhalt des Baumbestandes mehr Augenmerk gewidmet werden.

Wenn Bauherren zur Durchführung ihrer Bauvorhaben Baumfällungen beantragen, so erfolgt dies zusammen mit der Einreichung des Bauantrags. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens muss für die Fällgenehmigung die untere Naturschutzbehörde von der verfahrensleitenden Bauaufsichtsbehörde beteiligt werden. Das Umwelt- und Naturschutzamt im Bezirk erteilt die Genehmigung oder verweigert sie.

 

 

BVV 26.01.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen, Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz (federführend)

 

 

UmNat 17.03.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

BVV 30.03.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bereits bei Antragstellung auf Baumfällung im Rahmen geplanter Bauvorhaben die BVV vorab in Kenntnis zu setzen.

 

 

BVV 29.03.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

BVV 29.03.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen, Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz (federführend)

 
 

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