Drucksache - DS/0120/VI  

 
 
Betreff: EA008_Bürgerforum Stralau fragt zu Planungen des Bezirks zum Bartholomäusufer auf der Halbinsel Stralau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.03.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Planungen bestehen in Bezug auf das Bartholomäusufer auf der Halbinsel Stralau, insbesondere auch vor dem Hintergrund des beschlossenen „Entwicklungskonzepts Rummelsburger See Teilbereich Friedrichshain-Kreuzberg“?

 

  1. Stimmen die Informationen, dass dem bisherigen Pächter die Liegeplätze am Bartholomäusufer gekündigt wurden und dass die bisherigen Unterpächter die Verträge dann mit dem Bezirk behalten sollen? Wenn nicht, was ist dann richtig?

 

  1. Stimmen die Informationen, dass es Planungen gibt, einen Kulturhafen aufzubauen, obwohl im Entwicklungskonzept auf Seite 69 zum Thema „Kulturflöße“ formuliert ist, dass „Im Bereich des Ufers der Halbinsel Stralau … sich jedoch keine landseitig geeigneten Liegeplätze …“ befinden?

 

 

Beantwortung: BezStRin Frau Gerold

 

zu Frage 1: Die BVV hat mit Beschluss vom 05.06.2019 das vom Umwelt- und Naturschutzamt federführend erarbeitete Entwicklungskonzept Rummelsburger See, Teilbereich Friedrichshain-Kreuzberg, zur Kenntnis genommen. Als sogenannte informelle Planung ist es Entscheidungsgrundlage für die Bezirksverwaltung, die Betrachtung zum sogenannten Bartholomäus-Ufer, das Ufer von den Grundstücken Alt-Stralau 32b bis 35, befinden sich auf den Seiten zwischen 80 bis 87 des Konzeptes, und die Entwicklungsziele dort sind der Erhalt der öffentlichen Durchgängigkeit der Stichwege zum Ufergrundzug, kein Anlegen von Booten an den zum Ufer führenden Stichwegen und Aufgabe der Planung von Floating Blocks im Bereich nordwestlich des Knicks der Uferlinie, Nutzung als temporäre Liegeplätze für nicht-kommerzielle Nutzung. Das Bezirksamt verfolgt diese Entwicklungsziele.

 

zu Frage 2: Der Uferweg am Bartholomäus-Ufer steht im Eigentum des Landes Berlin. Fachvermögensträger ist das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, hier das Straßen- und Grünflächenamt. Der Rummelsburger See und damit auch die Wasserfläche vor dem Uferweg sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Die Verwaltung obliegt dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel WSA. Das WSA hatte die in Rede stehende Wasserfläche verpachtet. Der Pächter ist Unterpachtverhältnisse eingegangen. Zum 31.12.2021 hat das WSA dem Pächter gekündigt. Das Bezirksamt, genauer das Straßen- und Grünflächenamt, hat in Verfolgung der in der Antwort zu Frage 1 genannten Entwicklungsziele zum 01.01.2022 die Wasserfläche vom WSA gepachtet und ist damit rechtmäßiger Besitzer der Wasserflächen. Um unnötige Unruhe unter den Unterpächtern zu vermeiden, hat sich das SGA entschlossen, vorläufig alle bestehenden Unterpachtverträge des Vorpächters zu den jeweiligen Konditionen zu übernehmen. Das SGA ist bestrebt, in der kommenden Zeit die alten Bestandsverträge der Unterpächter inhaltlich zu modernisieren, um eine effiziente Verwaltung der Mieterschaft zu gewährleisten.

 

zu Frage 3: Das Bezirksamt verfolgt die in der Antwort zu Frage 1 genannten Entwicklungsziele. Diese sehen die Nutzung als temporäre Liegeplätze für nicht-kommerzielle Nutzung vor. Dazu hat es sich zunächst den Besitz der Wasserfläche gesichert, siehe Antwort zu Frage 2. Weiter plant es ein Konzept für die nicht-kommerzielle, auch kulturelle Nutzung aufzustellen. Die diesbezüglichen Aktivitäten tragen den internen Arbeitstitel „Kulturhafen“ in öffentlichen Abstimmungen. Vielen Dank.

 

Herr Heck: Frau Arkenstette, Sie hätten noch die Möglichkeit, zwei Nachfragen zu stellen.

 

Frau Arkenstette: Mich rde dann interessieren, wie es möglich ist, dass die Anwohner*innen an der Planung, ja, ich will nicht sagen beteiligt werden, aber… dass man da in irgendeiner Weise gehört wird, weil… ja… das hat ja… Kultur kann ja alles Mögliche sein und das kann ja… ja mit starken Auswirkungen auf das Leben verbunden sein und mit weniger starken Auswirkungen auf das Leben hier. Ich sage es mal erstmal so allgemein. Die Frage ist ja nach den Einflussmöglichkeiten ...

 

Herr Heck: Vielen Dank, Frau Arkenstette. BezStRin Frau Gerold bitte.

 

BezStRin Frau Gerold: Also nach meiner Kenntnis hat in der letzten Wahlperiode gab es ja dieser Konzepterstellung auch Beteiligung, diesmal vorweg geschickt. In diesem Fall jetzt konkret zum Betrieb eben dieser nicht-kommerziellen Nutzung ist momentan, was die konzeptionelle Ausarbeitung betrifft, erst der interne Arbeitsprozess gestartet. Das Straßen- und Grünflächenamt ist ja hier quasi der Fachvermögensträger für die Ausgestaltung auch einer kulturellen Nutzung sind Abstimmungen auch mit dem Kulturamt erforderlich und dann im nächsten Schritt auch die Diskussion und Ausschreibung und auch Beteiligung und das Angehen weiterer Schritte. Das ist jetzt momentan ehrlich gesagt, dadurch dass ich ausgeführt habe, dass gerade noch die vertraglichen Angelegenheiten gesichtet und geprüft werden, erst der zweite Schritt, der dann folgt und wo die Abstimmungen auch amtsintern noch an am Anfang stehen.

 

 

 

 
 

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