Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das hier beschriebene Förderprogramm genutzt werden kann und sich dann ggf. darum bemühen.
Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger die:
- serienmäßig und fabrikneu sind,
- eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen und
- Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
Programmlaufzeit: 01. Mär. 2021 bis 29. Apr. 2024
Einreichungsfristen
01. Mär. 2021 bis 29. Apr. 2024
Mehr Infos: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/e-lastenfahrrad-richtlinie
Begründung:
Der Einsatz von Lastenfahrrädern kann im Bereich des gewerblichen Verkehrs in Industrie, Gewerbe, Handel, dem Dienstleistungssektor sowie in Kommunen erheblich zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen. Dabei bestehen in städtischen Gebieten besondere Potentiale. Feinstaub- und Stickoxidminderung sowie die Reduzierung der Lärmemissionen, können die Lebensqualität vor Ort zudem maßgeblich verbessern.
BVV 30.03.2022
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz, Ausschuss für Verkehr und Ordnung (federführend)
VerkehrOrd 22.06.2022
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das hier beschriebene Förderprogramm genutzt werden kann und sich dann ggf. darum bemühen.
Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger die:
- serienmäßig und fabrikneu sind,
- eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen und
- Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
Programmlaufzeit: 01. Mär. 2021 bis 29. Apr. 2024
Einreichungsfristen
02. Mär. 2021 bis 29. Apr. 2024
Mehr Infos: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/e-lastenfahrrad-richtlinie
BVV 29.06.2022
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das hier beschriebene Förderprogramm genutzt werden kann und sich dann ggf. darum bemühen.
Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger die:
- serienmäßig und fabrikneu sind,
- eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen und
- Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
Programmlaufzeit: 01. Mär. 2021 bis 29. Apr. 2024
Einreichungsfristen
03. Mär. 2021 bis 29. Apr. 2024
Mehr Infos: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/e-lastenfahrrad-richtlinie
BVV 29.03.2023
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.