Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für
Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal einstimmig zu
Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den
Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal einstimmig zu.
(Konsensliste)
10.02.2010 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
Ö 5 - vertagt
Hr
Hr. BzStr Krüger fragt nach dem Sinn des Antrag. Ein Gebietsfreistellungsantrag habe nichts mit dem Wohnberechtigungsschein (WBS) zu tun. Gebietsfreistellungsanträge sind Angelegenheit des Senates. Alle zwei Jahre wird geschaut, ob eine staatliche Finanzierung vorliegt, eine Freistellung davon möglich sei. Wo der Wunsch seitens einer Wohnungsbaugesellschaft besteht, einzelne Wohnungen aus der Sozialbindung herauszunehmen, um sie zu vermieten, erst dann habe der Bezirk eine Handhabe. Der Antrag in der aktuellen Fassung habe so keinen Sinn. Der Text müsste präzisiert werden.
Fr. Andres (SPD-Fraktion) fragt nach, was der Begriff „Kategorie“ bedeute.
Hr. BzStr Krüger antwortet, dass damit der räumliche Bezug gemeint sei. Am Beispiel Schlangenbader Str. sei es so, dass es dort sehr große 2-Zimmer-Wohnungen gebe, die Mieten sehr hoch seien und gebeten wurde, diese ohne WBS vergeben zu können.
Hr. Dr. Lehmann (Fraktion B´90/Grüne) meint, dass der Antrag modifiziert werden müsse.
Hr. BzStr Krüger berichtet weiter, dass die Nachprüfungspflicht sich nur auf die sozial gebundenen Wohnungen bezöge, welches nur einen Bruchteil des Gesamtbestandes ausmache. Selbst im Rat der Bürgermeister sei darum gestritten worden, die „Schlange“ davon zu befreien, was weder Zustimmung im Rat der Bürgermeister noch bei der Senatsverwaltung fand.
Fr. Hansen (SPD-Fraktion) möchte den Antrag gerne zurückstellen.
10.03.2010 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordertin Charlottenburg-Nord, besonders im Bereich Pfefferluch und Heidebusch, für eine gute Mieterdurchmischung zu sorgen durch Freistellungen die nicht der Zustimmung der Senatsverwaltung bedürfen, sondern dem Bezirk obliegen.
Der BVV ist bis zum 30.04.2010 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, seiner Zuständigkeit für Gebietsfreistellungsanträge (WBS) für die in Charlottenburg-Nord agierenden Wohnungsbaugesellschaften nachzukommen. Bei Eingriffen der Senatsverwaltung ist auf die besonders prekäre Situation im Bereich Paul-Hertz-Siedlung, Pfefferluch und Heidebusch hinzuweisen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2010 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:12dagegen: 0Enthaltung:1
18.03.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 9.10 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Die BVV stimmt der Drucksache einstimmig zu
Die BVV stimmt der
Drucksache einstimmig zu. (Konsensliste)