Drucksache - 1579/3
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die BVV hat in ihrer Sitzung
am 21. Januar 2010 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
die Radwege zeitnah und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von Schnee und Eis
befreit werden. Der BVV ist bis zum
28.02.2010 zu berichten. Das Bezirksamt teilt hierzu
Folgendes mit: Mit
Schreiben vom 28. Januar 2010 hat sich das Bezirksamt an die BSR gewandt und
auf die besondere Problematik auf den Radwegen hingewiesen. In ihrer Antwort
teilt die BSR mit: „Im
Berliner Straßenreinigungsgesetz ist festgelegt, dass ausgebaute und mit Winterdienstfahrzeugen
befahrbare Radwege von Schnee beräumt werden. Der Gesetzgeber hat den Einsatz
mechanisch abstumpfender Streustoffe hier nicht vorgesehen und sowohl chemische
Auftaumittel als auch Splitt grundsätzlich verboten. Somit erfolgt auf Radwegen,
die sich nicht auf Fahrbahnen befinden, ausschließlich ein Räumeinsatz. Dieser
stößt aber gerade bei der aktuellen Wetterlage an seine Grenzen. Ist zum
Beispiel der Schnee bereits festgetreten, festgefahren, überfroren oder in
irgendeiner anderen Weise verhärtet, ist es nicht mehr möglich, Glätte in
vollem Umfang zu entfernen. Auch Schneemengen, die infolge von Räummaßnahmen
auf Gehwegen und Fahrbahnen auf einem zwischen Gehweg und Fahrbahn verlaufenden
Radweg abgelagert werden, können nur unzureichend oder gar nicht geräumt
werden. Auf
den Radwegen Hohenzollerndamm, Otto-Suhr-Allee und der Bundesallee konnten wir
sowohl Mängel in der Bearbeitung erkennen aber auch Schneeablagerungen auf dem
Radweg feststellen, die in Folge von Räummaßnahmen der Anlieger hier abgelagert
werden. Wir
haben daher zum einen das von uns beauftragte Subunternehmen aufgefordert, die
Mängel umgehend zu beseitigen und zum anderen den Abtransport der nicht
räumbaren Schneeablagerungen durch Spezialtechnik veranlasst. Aber auch nach
Abschluss dieser Maßnahmen ist weiterhin mit widrigen Bedingungen auf den Radwegen
zu rechnen. Der
Radfahrstreifen in der Schlüterstraße befindet sich auf der Fahrbahn und wird
durch unsere Großtechnik im Zuge der normalen Fahrbahnstreuung/-räumung mit
bearbeitet. Durch die Einstufung der Schlüterstraße in die Einsatzstufe eins
wird hier auch Auftaumittel verwendet. Allerdings kommt es auf den
Radfahrstreifen zu Verzögerungen im Auftauprozess, da der das Salz verteilende
und die Auftauwirkung beschleunigende Fahrzeugverkehr fehlt. Bei sehr niedrigen
Temperaturen verlangsamt sich der Tauprozess zudem bis hin zur
Wirkungslosigkeit. Zwischen
der Fahrbahnkante und dem Radfahrstreifen befinden sich zudem Parktaschen.
Durch die ein- und ausparkenden Fahrzeuge wird der geräumte Schnee hier immer
wieder auf den Radfahrstreifen verschleppt. Dies führt insbesondere bei den
Schneemengen der letzten Wochen zwangsläufig dazu, dass nach den Räumeinsätzen
Schneeglätte auf den Radfahrstreifen entsteht. Hinzu kommen in zweiter Reihe
parkende Fahrzeuge, die immer wieder eine vollständige Räumung der gesamten
Fläche behindern. Hier sind uns technologische Grenzen gesetzt, welche auch zu
Beeinträchtigungen im Radverkehr führen. Wir
bitten daher alle Verkehrsteilnehmer, das eigene Fahrverhalten entsprechend des
Zustandes der Verkehrswege anzupassen.“ Diese
Beantwortung zeigt, dass es trotz aller Anstrengungen der BSR notwendig ist,
dass das Berliner Straßenreinigungsgesetz in diesem Punkt verschärft werden
muss. Dafür hat sich das Bezirksamt eingesetzt und wird dies auch zukünftig
tun. Das Bezirksamt bittet, damit
den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Marc
Schulte Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |