Auszug - Hübsch verschneiter Bezirk oder Schneeflockenchaos?  

 
 
38. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 21.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
1562/3 Hübsch verschneiter Bezirk oder Schneeflockenchaos?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Wittke 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Herr BzStR Schulte:

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schulte:

 

Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, liebe Frau Hansen, erlauben Sie mir eine kleine Vorbemerkung.

Für mich, der ich auf einer Nordseeinsel groß geworden bin, hat Wetter und die damit verbundenen Einschränkungen natürlich auch eine ganz besondere Bedeutung. Und Sturmfluten können sehr schnell verheerende Auswirkungen haben, bei Windstärke 12 ist es eben schwer, sich auf den Beinen zu halten. Das Wetter hat nun einmal Auswirkungen auf den Alltag, auf die sich jeder auch ein wenig einzustellen hat. Und bei aller berechtigten Kritik, die hier heute auch zur Sprache kommen wird und die gerade zur Sprache gekommen ist, ist es für mich auch  immer wieder erstaunlich, wie selbstverständlich es für einen Stadtbewohner, da nehme ich mich inzwischen gar nicht mehr aus, es heute wahrgenommen und auch eingefordert wird, dass der Verkehr und hier vor allem der motorisierte, egal wie die Wettersituation ist, zu laufen hat. Ich glaube, wenn man sich mal überlegt, wie dann auch tatsächlich der motorisierte Verkehr auch funktioniert, dass das auch in der Regel funktioniert, das ist eine beachtliche Leistung, die auch erwähnt werden soll, trotz aller Mängel, die es auch tatsächlich gibt.

 

Zu 1.

Nein, nicht immer. Obwohl seitens des Bezirksamtes durch die Abkopplung von den Verträgen des Landesverwaltungsamtes, das hat die Abt. Bauwesen auch betrieben im letzten Jahr und somit durch den Abschluss durch einiger eigener Verträge eine Verbesserung der Leistung der Unternehmer zu verzeichnen war, kann für die bisherige Wintersaison nicht von einer zufriedenstellenden Durchführung der vorgesehenen Leistung in Bezug auf die Schnee- und Eisglättebeseitigung gesprochen werden.

Aufgrund der eingegangenen Beschwerden wurden die ausführenden Unternehmen durch Gespräche auf die bisher unzufriedenstellende Leistungserbringung in Kenntnis gesetzt und um Vertragserfüllung gebeten.

 

Ebenfalls wurden die zuständigen Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister auf ihre Verpflichtung in Bezug auf Schnee- und Eisglättebeseitigung nochmals sensibilisiert. Darüber hinaus findet aufgrund der eingegangenen Beschwerden ein verstärktes Kontrollmanagement statt, welches zur Abmahnung gegenüber dem Unternehmen und zur Minderung der in Rechnung gestellten Kosten führt.

 

Zu 2.

Ja, so wie es in allen Teilen des Bezirkes zu einem nicht optimalen Winterdienst gekommen ist. Die Qualität der Schneebekämpfung ist im Straßenreinigungsgesetz im übrigen leider nicht geregelt. Dort heißt es lediglich, dass Schnee unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu bekämpfen ist. Der Schnee ist zu bekämpfen, d. h. er muss auch nicht vollständig weggeräumt werden, sondern er muss bekämpft werden. Und zwar erst nach Beendigung des Schneefalls, d. h. jeder Hausbesitzer, der sagt, es schneit, ich muss nichts tun, hat Recht, weil erst nach Beendigung des Schneefalls. Also, wenn das Ordnungsamt rausgegangen ist und kontrolliert hat, konnten die sagen, nö, wir müssen jetzt erst einmal abwarten, bis der Schneefall beendigt ist. So ist die gesetzliche Grundlage und Winterglätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen zu bekämpfen, wobei ja auch kein Tausalz eingesetzt werden darf, sondern nur abstumpfende Materialien.

 

Zu 3.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vor Ort eine Gefahrenstelle feststellen, versuchen den Pflichtigen oder dessen Beauftragten direkt anzusprechen und zum Tätigwerden anzuhalten. Ist dies nicht möglich, wird versucht, über das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben in Lichtenberg den Verantwortlichen herauszubekommen und diesen dann zur Nachbesserung aufzufordern. Ist dies nicht möglich oder nicht erfolgversprechend oder wegen der besonderen Gefahr zu zeitaufwendig, wird die BSR um Ersatzvornahme gebeten. Die anfallenden Kosten werden dem Pflichtigen dann in Rechnung gestellt. Geht bei der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle eine Beschwerde ein, wird, insofern die Nachricht nicht von der Polizei kommt, der Außendienst informiert und dann erfolgt das Verfahren, wie eben beschrieben.

 

Aus der Bevölkerung kamen mit Stand heute 12:00 Uhr im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 179 Beschwerden und insgesamt wurden 19 Ersatzvornahmen angeordnet.

 

Zu 4.

Bisher wurden keine Bußgeldbescheide erlassen. Zunächst ist nach Eingang des Berichtes über die örtliche Situation der Pflichtige festzustellen, da hat im Moment das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben in Lichtenberg etwas Mühe, da rechtzeitig nachzukommen. Dann wird der Betroffene im Rahmen des Ordnungswidrigkeitsverfahrens mit einer Frist von zwei Wochen angehört und kann Einwände erheben. Nach der Prüfung der Relevanz der Einwände folgt die Verfahrenseinstellung oder eben der Bußgeldbescheid gegen den das Rechtsmittel des Einspruches dann zulässig ist. Und insofern kann es im Moment auch dort keine Bußgeldbescheide geben.

 

Wir versuchen auch tatsächlich diese Problemfelder, die auch immer jetzt jeden Winter neu hinzukommen, auch zu lösen. Im letzten  Jahr war es tatsächlich die Wilmersdofer Straße, wo man dann auch lernen musste, dass für Fußgängerzonen keine Räumpflicht besteht in der Mitte, sondern dass nur Übergänge von einer Seite zu anderen geschaffen werden müssen. Das hat die BSR letztes Jahr nicht richtig gemacht. Daraufhin ist sie auch angeschrieben worden und hat dann auch zugesichert, dass sie das machen wird. Jetzt hat sie diese Übergänge gemacht, aber trotzdem sind Menschen, die dann in der Mitte laufen und nicht rechts oder links, wo die Wege geräumt worden, können dort leider nach der Rechts- und Gesetzeslage keinen geräumten Mittelstreifen erwarten. Was ich jetzt auch beobachtet habe und wo wir auch noch einmal an die BSR herantreten, obwohl es eine Sache des fließenden Verkehrs ist, ist, dass die Radfahrstreifen, die auf der Fahrbahn sind, auch überhaupt nicht von der BSR geräumt worden sind, sondern jetzt natürlich in der Situation wir dort Eiskrusten und alles haben und ein Befahren unmöglich ist, auch da werden wir noch einmal nachhaken. Aber, ich möchte die Frage in der Überschrift nicht unbeantwortet lassen und ich finde, man kann mit dem Blick auch auf den Lietzensee trotz der Fische und auch auf den Schlosspark sagen, hübsch verschneiter Bezirk und insofern vielen Dank.

 

 
 

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