Drucksache - 1582/3
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Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.02.2010 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in Ausschreibungen für bezirkliche Kantinen, Casinos und anderen Verpflegungsstellen eine Bedingung aufzunehmen, vorrangig Betreiber berücksichtigt werden, die
a) ausschließlich Lebensmittel ohne Gentechnik verwenden, b) einen Anteil von mindestens 20% Bio-Lebensmittel entsprechend dem EU-Bio-Siegel verwenden und/oder mindestens ein Bio-Gericht anbieten.
Der BVV ist bis zum 31.05.2010 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Kantinen und Ratskeller:
Die Kantinen und die Ratskeller werden (sofern erforderlich, z.B. bei Kündigung durch den Betreiber) im Wege eines Interessenbekundungsverfahrens neu vermietet (keine Ausschreibung).
Die SE Facility Management hat den derzeitigen Betreibern den Beschluss der BVV zur Kenntnis gegeben und mit der Bitte verbunden, diesen entsprechend der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Gastronoms/Gewerbetreibenden zu berücksichtigen.
Die bestehenden "Mietverträge Kantine" enthalten derzeit bereits folgende Formulierung:
Bei künftigen Interessenbekundungsverfahren werden die Bestimmungen aus der BVV-Beschlusslage aufgenommen werden. Der Fachbereich Hochbau geht bereits mit gutem Beispiel voran und bietet bei Grundsteinlegungen, Richtfesten und Einweihungen seit Anfang 2010 nur noch Bio-Produkte an.
Für die von der Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt zu verantwortenden Schulmensen, Schulcaféterien und Sportcasinos wird Folgendes mitgeteilt: Schulmensen und Schulcaféterien: Der Schulträger hat zum Beginn des Schuljahres 2009/2010 mit den Mittagessenversorgern der Grundschulen Versorgungsverträge geschlossen, mit denen sich die Caterer verpflichten, die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Mittagessenversorgung von Grundschulkindern einzuhalten. Vereinbart ist ein Mindestanteil von 20 % der eingekauften Lebensmittel, der aus der ökologischen Landwirtschaft stammt. Dieser Mindestprozentsatz bezieht sich auf den geldwerten Anteil der Bio-Produkte, gemessen am Gesamtwareneinsatz eines Monats. Darüber hinaus sind weitere strenge Qualitätskriterien einzuhalten.
Gemeinsam mit der Berliner Vernetzungsstelle Schulverpflegung ist der Schulträger dabei, ein Qualitätssicherungsverfahren vorzubereiten, welches auch eine Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben durch den Auftraggeber vorsieht. Sämtliche Betriebe, von denen unsere Schulen mit Mittagessen versorgt werden, verfügen über eine Bio-Zertifizierung.
An den Oberschulen im Bezirk werden die Betreiber der Cafeterien durch die Schule mit Schulkonferenzbeschluss selbst ausgewählt. Dem Auswahlverfahren liegt in der Regel ein von den Schulen selbst entschiedenes Leistungsverzeichnis für die Bewirtschaftung der Cafeteria zu Grunde, mit dem auch Qualitätsstandards eingefordert werden. Da sich die Oberschulen dabei an den Empfehlungen der DGE für die Organisation von Schulverpflegung orientieren und häufig auch die Beratung der Berliner Vernetzungsstelle für Schulverpflegung in Anspruch nehmen, wird auch dort i. d. R. für die Mittagsmahlzeit ein Bio-Anteil vereinbart.
Sportcasinos: Ausschreibungen i. S. d. Beschlusses werden hier nicht durchgeführt; Vermietung bzw. Verpachtung von Gastronomieobjekten sieht das Vorausgehen einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 55 LHO nicht vor (keine Verträge über Lieferungen und Leistungen).
Kioske und Gebäude, verwaltet durch das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt: Die zuständige Abteilung teilte hierzu mit, dass bei Neuvergaben von Kiosken und Gebäuden zukünftig auf die Beschlusslage hingewiesen und ein entsprechendes Handeln der Pächter als wünschenswert eingefordert wird.
Das Bezirksamt bittet, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Klaus-Dieter Gröhler Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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