Tagesordnung - 38. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 38. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Do, 21.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung      
Ö 1.1  
Bürgeranfragen      
Ö 2  
Geschäftliche Mitteilungen      
Ö 2.1  
Dringlichkeiten      
Ö 2.2  
Konsensliste      
Ö 3     Wahlen      
Ö 3.1  
Neuwahl eines beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss      
Ö 3.2  
Neuwahl eines beratenden und eines stellv. beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss      
Ö 4  
Mündliche Anfragen  
Enthält Anlagen
1594/3  
Ö 5  
Spontane Anfragen      
Ö 6     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 6.1  
Bebauungsplan VII-83-2 B (Lise-Meitner-Straße)  
1561/3  
Ö 7     Beschlussvorschläge      
Ö 7.1  
Renovierung der Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendparlaments
Enthält Anlagen
1557/3  
Ö 7.2  
Bürgerbeteiligung am Olivaer Platz
Enthält Anlagen
1425/3  
Ö 7.3  
Aufklärung über politisch motivierte Gewalt unterstützen  
Enthält Anlagen
1366/3  
Ö 7.4  
Ruhwaldpark - Nutzung in den Abendstunden sichern, Vandalismus vorbeugen
Enthält Anlagen
1552/3  
Ö 7.5  
Bestand der übergroßen Lauben fair angehen  
Enthält Anlagen
1513/3  
Ö 7.6  
Umgestaltung des Tauentziens  
Enthält Anlagen
1578/3  
Ö 8     Große Anfragen      
Ö 8.1  
Hübsch verschneiter Bezirk oder Schneeflockenchaos?  
Enthält Anlagen
1562/3  
    21.01.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.1 - beantwortet
    Zur Beantwortung Herr BzStR Schulte:

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schulte:

 

Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, liebe Frau Hansen, erlauben Sie mir eine kleine Vorbemerkung.

Für mich, der ich auf einer Nordseeinsel groß geworden bin, hat Wetter und die damit verbundenen Einschränkungen natürlich auch eine ganz besondere Bedeutung. Und Sturmfluten können sehr schnell verheerende Auswirkungen haben, bei Windstärke 12 ist es eben schwer, sich auf den Beinen zu halten. Das Wetter hat nun einmal Auswirkungen auf den Alltag, auf die sich jeder auch ein wenig einzustellen hat. Und bei aller berechtigten Kritik, die hier heute auch zur Sprache kommen wird und die gerade zur Sprache gekommen ist, ist es für mich auch  immer wieder erstaunlich, wie selbstverständlich es für einen Stadtbewohner, da nehme ich mich inzwischen gar nicht mehr aus, es heute wahrgenommen und auch eingefordert wird, dass der Verkehr und hier vor allem der motorisierte, egal wie die Wettersituation ist, zu laufen hat. Ich glaube, wenn man sich mal überlegt, wie dann auch tatsächlich der motorisierte Verkehr auch funktioniert, dass das auch in der Regel funktioniert, das ist eine beachtliche Leistung, die auch erwähnt werden soll, trotz aller Mängel, die es auch tatsächlich gibt.

 

Zu 1.

Nein, nicht immer. Obwohl seitens des Bezirksamtes durch die Abkopplung von den Verträgen des Landesverwaltungsamtes, das hat die Abt. Bauwesen auch betrieben im letzten Jahr und somit durch den Abschluss durch einiger eigener Verträge eine Verbesserung der Leistung der Unternehmer zu verzeichnen war, kann für die bisherige Wintersaison nicht von einer zufriedenstellenden Durchführung der vorgesehenen Leistung in Bezug auf die Schnee- und Eisglättebeseitigung gesprochen werden.

Aufgrund der eingegangenen Beschwerden wurden die ausführenden Unternehmen durch Gespräche auf die bisher unzufriedenstellende Leistungserbringung in Kenntnis gesetzt und um Vertragserfüllung gebeten.

 

Ebenfalls wurden die zuständigen Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister auf ihre Verpflichtung in Bezug auf Schnee- und Eisglättebeseitigung nochmals sensibilisiert. Darüber hinaus findet aufgrund der eingegangenen Beschwerden ein verstärktes Kontrollmanagement statt, welches zur Abmahnung gegenüber dem Unternehmen und zur Minderung der in Rechnung gestellten Kosten führt.

 

Zu 2.

Ja, so wie es in allen Teilen des Bezirkes zu einem nicht optimalen Winterdienst gekommen ist. Die Qualität der Schneebekämpfung ist im Straßenreinigungsgesetz im übrigen leider nicht geregelt. Dort heißt es lediglich, dass Schnee unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu bekämpfen ist. Der Schnee ist zu bekämpfen, d. h. er muss auch nicht vollständig weggeräumt werden, sondern er muss bekämpft werden. Und zwar erst nach Beendigung des Schneefalls, d. h. jeder Hausbesitzer, der sagt, es schneit, ich muss nichts tun, hat Recht, weil erst nach Beendigung des Schneefalls. Also, wenn das Ordnungsamt rausgegangen ist und kontrolliert hat, konnten die sagen, nö, wir müssen jetzt erst einmal abwarten, bis der Schneefall beendigt ist. So ist die gesetzliche Grundlage und Winterglätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen zu bekämpfen, wobei ja auch kein Tausalz eingesetzt werden darf, sondern nur abstumpfende Materialien.

 

Zu 3.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vor Ort eine Gefahrenstelle feststellen, versuchen den Pflichtigen oder dessen Beauftragten direkt anzusprechen und zum Tätigwerden anzuhalten. Ist dies nicht möglich, wird versucht, über das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben in Lichtenberg den Verantwortlichen herauszubekommen und diesen dann zur Nachbesserung aufzufordern. Ist dies nicht möglich oder nicht erfolgversprechend oder wegen der besonderen Gefahr zu zeitaufwendig, wird die BSR um Ersatzvornahme gebeten. Die anfallenden Kosten werden dem Pflichtigen dann in Rechnung gestellt. Geht bei der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle eine Beschwerde ein, wird, insofern die Nachricht nicht von der Polizei kommt, der Außendienst informiert und dann erfolgt das Verfahren, wie eben beschrieben.

 

Aus der Bevölkerung kamen mit Stand heute 12:00 Uhr im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 179 Beschwerden und insgesamt wurden 19 Ersatzvornahmen angeordnet.

 

Zu 4.

Bisher wurden keine Bußgeldbescheide erlassen. Zunächst ist nach Eingang des Berichtes über die örtliche Situation der Pflichtige festzustellen, da hat im Moment das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben in Lichtenberg etwas Mühe, da rechtzeitig nachzukommen. Dann wird der Betroffene im Rahmen des Ordnungswidrigkeitsverfahrens mit einer Frist von zwei Wochen angehört und kann Einwände erheben. Nach der Prüfung der Relevanz der Einwände folgt die Verfahrenseinstellung oder eben der Bußgeldbescheid gegen den das Rechtsmittel des Einspruches dann zulässig ist. Und insofern kann es im Moment auch dort keine Bußgeldbescheide geben.

 

Wir versuchen auch tatsächlich diese Problemfelder, die auch immer jetzt jeden Winter neu hinzukommen, auch zu lösen. Im letzten  Jahr war es tatsächlich die Wilmersdofer Straße, wo man dann auch lernen musste, dass für Fußgängerzonen keine Räumpflicht besteht in der Mitte, sondern dass nur Übergänge von einer Seite zu anderen geschaffen werden müssen. Das hat die BSR letztes Jahr nicht richtig gemacht. Daraufhin ist sie auch angeschrieben worden und hat dann auch zugesichert, dass sie das machen wird. Jetzt hat sie diese Übergänge gemacht, aber trotzdem sind Menschen, die dann in der Mitte laufen und nicht rechts oder links, wo die Wege geräumt worden, können dort leider nach der Rechts- und Gesetzeslage keinen geräumten Mittelstreifen erwarten. Was ich jetzt auch beobachtet habe und wo wir auch noch einmal an die BSR herantreten, obwohl es eine Sache des fließenden Verkehrs ist, ist, dass die Radfahrstreifen, die auf der Fahrbahn sind, auch überhaupt nicht von der BSR geräumt worden sind, sondern jetzt natürlich in der Situation wir dort Eiskrusten und alles haben und ein Befahren unmöglich ist, auch da werden wir noch einmal nachhaken. Aber, ich möchte die Frage in der Überschrift nicht unbeantwortet lassen und ich finde, man kann mit dem Blick auch auf den Lietzensee trotz der Fische und auch auf den Schlosspark sagen, hübsch verschneiter Bezirk und insofern vielen Dank.

 

Ö 8.2  
Schneebeseitigung auf Radwegen  
Enthält Anlagen
1579/3  
Ö 8.3  
"Fest der Nationen" noch finanzierbar?  
Enthält Anlagen
1567/3  
Ö 8.4  
Neuer Glanz für Stadtplätze in Charlottenburg-Wilmersdorf?  
Enthält Anlagen
1576/3  
Ö 8.5  
Stadtplätze in Charlottenburg-Wilmersdorf  
Enthält Anlagen
1577/3  
Ö 8.6  
Verantwortungsvolle und transparente Haushaltspolitik gestalten  
Enthält Anlagen
1550/3  
Ö 8.7  
Netzwerk Kinderschutz  
Enthält Anlagen
1588/3  
Ö 8.8  
Netzwerk Kinderschutz I  
Enthält Anlagen
1589/3  
Ö 8.9  
Netzwerk Kinderschutz II  
Enthält Anlagen
1590/3  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1  
Gütesiegel für Kitas auch in Charlottenburg-Wilmersdorf
Enthält Anlagen
1005/3  
Ö 9.2  
Parkleitsystem für die City West
Enthält Anlagen
1387/3  
Ö 9.3  
Eine Amtssprache - zwei Servicesprachen  
Enthält Anlagen
1470/3  
Ö 9.4  
Einrichtung eines Obdachlosen-Wohnprojektes im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf  
Enthält Anlagen
1489/3  
Ö 9.5  
Betonkübel vom Ku'Damm entfernen
Enthält Anlagen
1526/3  
Ö 9.6  
Ruhebanksanierung am Wilden Eber  
Enthält Anlagen
1536/3  
Ö 10     Anträge      
Ö 10.1  
Gebietsfreistellungsanträge für Charlottenburg-Nord  
Enthält Anlagen
1563/3  
Ö 10.2  
Öffentliche Veranstaltungen im Bezirk  
Enthält Anlagen
1568/3  
Ö 10.3  
Fahrkostenbeteiligung für Ehrenamtliche in der Seniorenvertretung  
Enthält Anlagen
1564/3  
Ö 10.4  
Ehrenamtliche Arbeit strukturieren und verstärken  
Enthält Anlagen
1581/3  
Ö 10.5  
Keine Schulreform auf Kosten der Gymnasien  
Enthält Anlagen
1569/3  
Ö 10.6  
Flanieren in der Knobelsdorffstraße  
Enthält Anlagen
1565/3  
Ö 10.7  
Königin-Luise-Saal  
Enthält Anlagen
1570/3  
Ö 10.8  
Die Villa Oppenheim optimal nutzen  
Enthält Anlagen
1580/3  
Ö 10.9  
Baumarbeiten  
Enthält Anlagen
1566/3  
Ö 10.10  
Elternbriefe Alkohol  
Enthält Anlagen
1586/3  
Ö 10.11  
Seifenkistenrennen am Kaiserdamm 2011 sichern  
Enthält Anlagen
1571/3  
Ö 10.12  
Essen in bezirklichen Einrichtungen gentechnikfrei und mit Bio-Anteil  
Enthält Anlagen
1582/3  
Ö 10.13  
Ruhleben funktionsfähig erhalten  
Enthält Anlagen
1572/3  
Ö 10.14  
Hotline JobCenter  
Enthält Anlagen
1591/3  
Ö 10.15  
Verkehrsfluss auf dem Siemensdamm verbessern  
Enthält Anlagen
1573/3  
Ö 10.16  
Bildung ist für alle da! Bildungsmesse auch in Charlottenburg-Wilmersdorf  
Enthält Anlagen
1583/3  
Ö 10.17  
Einbahnstraßenregelung für die Straße 70  
Enthält Anlagen
1574/3  
Ö 10.18  
Wintersport am Teufelsberg erleichtern  
Enthält Anlagen
1587/3  
Ö 10.19  
Bezirke sollen von steigendem Tourismus profitieren  
Enthält Anlagen
1584/3  
Ö 10.20  
Städtepartnerschaftliche Aktivitäten zukünftig im Tätigkeitsbericht der Abteilungen erwähnen  
Enthält Anlagen
1575/3  
Ö 10.21  
Gutsmuthsweg als Fahrradweg  
Enthält Anlagen
1592/3  
Ö 10.22  
Keine Dumpinglöhne durch Übertragung an freie Träger  
1593/3  
Ö 11     Weitere Große Anfragen      
Ö 11.1  
Zukunft des Jugendfreizeitangebots  
Enthält Anlagen
1585/3  
               
 
 

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