Gendergerechte Inklusion

Wie gendergerecht ist die Inklusion? Artikel 6 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert Frauen mit Behinderung einen besonderen Schutz vor möglichen Formen der Mehrfachdiskriminierung als Frau und behinderte Person (Intersektionalität). In Deutschland wurde dieses Thema erstmals 1985 öffentlich diskutiert. In diesem Jahr veröffentlichten Carola Ewinkel und Gisela Hermes das Buch »Geschlecht: Behindert, besonderes Merkmal Frau« und setzten damit einen viel zitierten Meilenstein in der Geschichte der deutschen Selbsthilfebewegung.
Am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung, wollten wir gemeinsam mit der Fürst Donnersmarck-Stiftung eine Zwischenbilanz ziehen. Die geplante Veranstaltung »Geschlecht: behindert. Gendergerechte Inklusion.« mussten wir aufgrund der Corona-Pandemie leider absagen.

An Stelle dieser Präsenzveranstaltung tritt nun die Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen Klaus Fechner (reichweiten.net) und Dr. Sigrid Arnade gesprochen hat. Sie setzt sich seit Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderung und insbesondere behinderter Frauen ein. Hier geht es zum Beitrag »Gendergerechte Inklusion«.