Du willst an Deiner Schule etwas verändern und Dich für die Interessen Deiner Mitschüler und Mitschülerinnen einsetzen?
An jeder Schule, in jedem Bezirk und für ganz Berlin gibt es Vertretungen der Schülerinnen und Schülern. Sie vertreten die Interessen der Schülerinnen und Schülern, wirken an der Gestaltung des Schullebens sowie an bildungs- und schulpolitischen Entscheidungen mit.
Alle Schülerinnen und Schüler können sich an Ihrer Schule engagieren. Das Schulgesetz von Berlin schreibt vor, dass Sprecher oder Sprecherinnen für jede Klasse bzw. Jahrgangsstufe sowie die gesamte Schule gewählt werden.
Wer darf wählen und gewählt werden?
Klassensprecher oder Klassensprecherin: Alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse bzw. eines Jahrgangs.
Schulsprecher oder Schulsprecherin: Alle Klassensprecher und -sprecherinnen der Schule ab der Sekundarstufe.
Schulsprecherinnen und Schulsprecher wirken an bildungs- und schulpolitischen Entscheidungen der Schulkonferenz und des Bezirksschülerausschusses mit.