Einwohnerversammlung

Wenn in Ihrem Bezirk wichtige Entscheidungen und Veränderungen anstehen, kann eine Einwohnerversammlung einberufen werden, bei der alle betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner darüber informiert werden. Die Bezirksverordnetenversammlung oder das Bezirksamt entscheiden, ob eine Versammlung stattfindet. Auch Sie können eine solche Versammlung zu einer Angelegenheit, die Ihren Bezirk betrifft, beantragen – stimmt ein Drittel der Bezirksverordneten dafür, findet eine Versammlung statt.