Wie die Bezirksverordneten können auch die Einwohnerinnen und Einwohner eines Bezirks einen Antrag für eine Entscheidung bei der Bezirksverordnetenversammlung einreichen.
Einwohnerantrag
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Wer kann einen Einwohnerantrag stellen?
Einen Einwohnerantrag können alle Einwohnerinnen und Einwohner eines Bezirks, die mindestens 16 Jahre alt sind, stellen.
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Was kann abgestimmt werden?
Es muss eine bezirkliche Angelegenheit betreffen, bei der die BVV berechtigt ist, einen Beschluss zu fassen.
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Wie funktioniert ein Einwohnerantrag?
Schritt 1: Damit sich die BVV mit dem Anliegen befassen muss, müssen zunächst mindestens drei Personen den Antrag stellen.
Schritt 2: Ist die formale Zulässigkeit des Antrags vom Bezirksamt bestätigt, müssen noch 1.000 weitere Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks den Antrag mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Schritt 3: Ist diese Bedingung erfüllt, muss die BVV innerhalb von zwei Monaten über den Antrag beraten, die Antragstellenden anhören und einen Beschluss dazu fassen. Allerdings kann die BVV den Antrag auch ablehnen.
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