Sie wollen sich an der Schule oder der Kita, die Ihr Kind besucht, für die Interessen der Eltern und Kinder einsetzen? Für jede Klasse bzw. jede Jahrgangsstufe an der Schule werden Elternvertretungen gewählt, die zusammen die Elternversammlung der Schule bilden. In Elternversammlungen wird über wichtige schulische Angelegenheiten informiert und diskutiert. Die Mitglieder der Elternversammlung einer Schule wirken auch an Entscheidungen der Schulkonferenz und des Bezirkselternausschusses mit. Aus allen Bezirken werden Elternvertreter:rinnen in den Landeselternausschuss (LEA) entsendet, der an bildungs- und schulpolitischen Entscheidungen der Senatsverwaltung beratend mitwirkt. Mehr Informationen zur Elternvertretung an Schulen in Berlin finden Sie hier: https://leaberlin.de/.
Elternmitwirkung in der Klasse: Die Klassenelternversammlung
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Berliner Eltern können auf vielen Wegen an den Schulen ihrer Kinder mitwirken. In diesem Video werden die Möglichkeiten der Elternmitwirkung auf Klassenebene vorgestellt.
Elternmitwirkung in schulischen Gremien
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In diesem Video werden die Möglichkeiten der Elternmitwirkung in schulischen Gremien vorgestellt:Gesamtelternvertretung, Schulkonferenz, Gesamtkonferenz Bezirkselternausschuss, Landeselternausschuss.
Elternmitwirkung – Was tun bei Rassismus und Diskriminierung unter Schüler:innen?
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Dieses Video vermittelt Eltern einen sensiblen Blick auf das Miteinander in der schulischen Lerngruppe ihrer Kinder. Werden einzelne Kinder oder bestimmte Gruppen diskriminiert? Was können Eltern tun, wenn ihr Kind betroffen ist? Was können sie tun, wenn nicht das eigene Kind betroffen ist, aber ein anderes?
Elternmitwirkung – Thema: Rassistische Diskriminierung durch Lehrkräfte und struktureller Rassismus
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Was können Eltern tun, wenn sie den Eindruck haben, dass Lehrkräfte einzelne Schüler:innen aufgrund deren Herkunft, Sprache, Religion oder einem anderen Grund anders behandeln als andere? Welche Rechte haben Eltern bzw. Elternvertretungen, um gegen (rassistische) Diskriminierung in Schule vorzugehen? Welche Pflichten hat die schulische Seite?
Elternmitwirkung in Kindertagesstätten
Auch in der Kita gibt es Regelungen für die Elternvertretung. Das ist noch weniger etabliert und nicht so strikt geregelt wie bei der schulischen Elternvertretung, aber auch hier werden für jede Kita-Gruppe Elternsprecher:innen gewählt. Elternvertretungen von Kitas nehmen auch am Bezirkselternausschuss Kita (BEAK) und dem Landeselternausschuss Kita (LEAK) teil. Mehr Informationen zur Elternvertretung an Kitas finden Sie unter diesem Link.