Bezirkliche Beiräte

In allen Berliner Bezirken gibt es Beiräte oder Vertretungen für bestimmte Personengruppen oder zu bestimmten Themen, in denen engagierte Einwohnerinnen und Einwohner mit ihrem Fachwissen oder ihren Erfahrungen als Betroffene den Bezirk beraten. So gibt es zum Beispiel Migrations- bzw. Integrationsbeiräte, Frauenbeiräte, Behindertenbeiräte, Seniorenvertretungen, Kleingartenbeiräte, Umwelt- bzw. Klimabeiräte oder Kulturbeiräte. Welche Beiräte ein Bezirk hat, liegt zumeist in der Entscheidung der Bezirke selbst. Auch die Zusammensetzung der Beiräte ist unterschiedlich geregelt, meistens werden die Mitglieder vom Bezirk berufen und das Engagement in Verbänden, Vereinen oder Initiativen vorausgesetzt. Die Beiräte vertreten die Interessen von Betroffenen und beraten den Bezirk bei Entscheidungen – ein Stimmrecht in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) oder deren Ausschüssen haben die Beiräte nicht.
Welche Beiräte es in Ihrem Bezirk gibt, wo und wie Sie sich einbringen können, erfahren Sie auf der Website von Ihrem Bezirksamt.

Landesbeiräte

In Berlin gibt es Beiräte oder Vertretungen für bestimmte Personengruppen, in denen engagierte Einwohnerinnen und Einwohner, auch aus Vereinen und Verbänden, mit ihrem Fachwissen oder ihren Erfahrungen als Betroffene den Senat und das Abgeordnetenhaus beraten. Ein Stimmrecht haben diese Beiräte bei politischen Entscheidungen nicht, sie können nur Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben. Die Beiräte vertreten die Interessen von bestimmten Personengruppen gegenüber der Berliner Senatsverwaltung und dem Abgeordnetenhaus. Es gibt zum Beispiel: