Mit einem Bürgerbegehren und -entscheid haben die Bürgerinnen und Bürger eines Bezirks in Berlin die Möglichkeit, selbst Entscheidungen für ihren Bezirk zu treffen. Ein Bürgerentscheid zu einem Anliegen wird nur abgehalten, wenn zuvor ein Bürgerbegehren dazu stattgefunden hat und erfolgreich war.
Wer kann sich beteiligen?
Bei einem Bürgerbegehren wie auch beim Bürgerentscheid sind alle Einwohnerinnen und Einwohner eines Bezirks stimmberechtigt, die:- die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union haben,
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz in Berlin haben.
Was kann abgestimmt werden?
Bürgerbegehren können über Angelegenheiten des Bezirks, über die auch die BVV Beschlüsse fassen darf, durchgeführt werden. In manchen Fragen sind Entscheidungen dann aber nur unverbindliche Empfehlungen – zum Bezirkshaushalt sowie zu bestimmten Regelungen zu Bebauungs- und Landschaftsplänen oder zum Naturschutz. Das gilt auch für Anliegen, die nicht nur den Bezirk, sondern auch die gesamte Stadt betreffen.
Schritt für Schritt zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Schritt 1: Mit Beginn des Begehrens wird zunächst geprüft, ob es sich um eine bezirkliche Angelegenheit handelt, und eine Kostenschätzung vorgenommen, damit allen klar ist, welche Kosten für die Allgemeinheit durch den Vorschlag entstehen.
Schritt 2: Wird das Begehren zugelassen, müssen innerhalb von sechs Monaten mindestens 3% der Stimmberechtigten das Begehren mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Schritt 3: Hat das Begehren genug Unterstützung gefunden, muss innerhalb von vier Monaten ein Bürgerentscheid über den Vorschlag stattzufinden. Nur wenn die BVV das Begehren von sich aus und innerhalb von zwei Monaten annimmt, erübrigt sich der Bürgerentscheid. Bei einem Bürgerentscheid muss mindestens die Hälfte der Abstimmenden dem Anliegen zustimmen und diese müssen mindestens 10% der gesamten Stimmberechtigten im Bezirk ausmachen.
Sie möchten sich für ein bestimmtes Anliegen in Ihrem Bezirk einsetzen und ein Bürgerbegehren starten? Dann sollten Sie sich vorher informieren, ob der Bezirk für die Lösung des Problems zuständig ist und eine Abstimmung zulässig wäre. Bei Fragen zu Bürgerbegehren und -entscheid können Sie sich an Ihr Bezirksamt wenden.