Volksabstimmung

Wenn das Berliner Abgeordnetenhaus bestimmte Entscheidungen treffen möchte, muss dazu auch eine Volksabstimmung durchgeführt werden und die Mehrheit der Berliner Stimmberechtigten dem Vorschlag zustimmen. Das gilt für einen Zusammenschluss des Landes Berlin mit dem Land Brandenburg oder bei Änderungen der Verfassung, die Volksbegehren oder Volksentscheide (Artikel 62 und 63) betreffen.

  • Wer darf abstimmen?
    Bei Volksabstimmungen sind alle, die auch das Berliner Abgeordnetenhaus wählen dürfen, stimmberechtigt – also wenn Sie am Tag der Abstimmung:
    • die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
    • mindestens 16 Jahre alt sind,
    • seit mindestens 3 Monaten in Berlin gemeldet sind.

Bisher wurde in Berlin zweimal eine Volksabstimmung durchgeführt. Am 5. Mai 1996 über eine Fusion von Berlin und Brandenburg. Die Mehrheit der Berliner Abstimmenden stimmte zu, doch in Brandenburg wurde die erforderliche Mehrheit verfehlt. Am 17. September 2006 wurde über eine Verfassungsänderung abgestimmt, die eine Änderung von Volksbegehren und Volksentscheiden vorsah. Eine große Mehrheit der Abstimmenden war dafür, damit war die Verfassungsänderung angenommen.