Wenn das Berliner Abgeordnetenhaus bestimmte Entscheidungen treffen möchte, muss dazu auch eine Volksabstimmung durchgeführt werden und die Mehrheit der Berliner Stimmberechtigten dem Vorschlag zustimmen. Das gilt für einen Zusammenschluss des Landes Berlin mit dem Land Brandenburg oder bei Änderungen der Verfassung, die Volksbegehren oder Volksentscheide (Artikel 62 und 63) betreffen.
Volksabstimmung
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Wer darf abstimmen?
Bei Volksabstimmungen sind alle, die auch das Berliner Abgeordnetenhaus wählen dürfen, stimmberechtigt – also wenn Sie am Tag der Abstimmung:
- die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens 3 Monaten in Berlin gemeldet sind.