- Das Bildungszeitseminar muss mindestens drei und darf höchstens fünf Tage dauern
- Gefördert werden Maßnahmen mit oder ohne Übernachtung
- Zielgruppe der Maßnahme sind Personen ab 16 Jahren
- Das Bildungszeitseminar muss offen zugänglich sein; wenn eine bestimmte Zielgruppe (z.B. Frauen) definiert wurde, muss es im Rahmen dieser Zielgruppe offen zugänglich sein
- Im Zuge der Antragstellung bei der Berliner Landeszentrale für politische Bildung beantragt der Träger bei der Senatsverwaltung für Arbeit die Anerkennung des Programms als Bildungszeit (Registrierung als Träger | Anerkennung einer Veranstaltung).
- Die Fördersumme kann bis zu 10.000 Euro betragen.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von § 44 Landeshaushaltsordnung (Zuwendungen) sowie der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).
Fristen
Ob und wie viele Fördermittel für Bildungszeitseminare 2025 zur Verfügung stehen, ist noch unklar. Bis zum 20.12.2024 können Anträge für Bildungszeitseminare im Jahr 2025 eingereicht werden.
Die Maßnahme muss zwischen dem 01.02.2025 und dem 31.12.2025 durchgeführt werden.