An jeder Berliner Hochschule gibt es gemäß dem Berliner Hochschulgesetz ein Studierendenparlament (StuPa) und einen Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Das StuPa beschließt über Angelegenheiten der selbstverwalteten Studierendenschaft und wählt die Mitglieder des AStA. Der AStA vertritt die Interessen der Studierenden in Gremien der Universität wie dem Akademischen Senat. Über allgemeine Hochschulbelange wie Prüfungsordnungen kann das StuPa keine Entscheidungen treffen, aber durch den AStA kann es auch an solchen Entscheidungen der Hochschule mitwirken.
Wer darf das StuPa wählen?
Alle Studierenden, die an der Hochschule eingeschrieben sind, dürfen das StuPa wählen und können selbst dafür kandidieren. Die Wahlen finden mindestens alle zwei Jahre statt, an einigen Hochschulen auch jedes Jahr.