Berlin in guter Verfassung

Inhaltsverzeichnis

Die Verfassung als rechtliche Grundlage

Video in DGS zur Verfassung von Berlin

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Mit dem „Groß-Berlin-Gesetz“ von 1920 erhielt Berlin als Stadtgemeinde mit damals 20 Bezirken erstmals eine grundlegende rechtliche Ordnung. Die Nationalsozialist:innen schafften die Selbstverwaltung wieder ab. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 wurde Berlin von den vier alliierten Siegermächten besetzt und zunächst gemeinsam verwaltet. West-Berlin wurde 1949 ein Land der Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit „alliiertem Sonderstatus“. Ost-Berlin dagegen blieb ohne eigene Verfassung und wurde Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie Sitz der Staatsregierung.
1990 wurde Berlin im Zuge der deutschen Vereinigung ein Bundesland und 1991 Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Damit unterliegt es dem Grundgesetz und allen Gesetzen der BRD. Für das vereinigte Berlin wurde die Verfassung West-Berlins übernommen, überarbeitet und 1995 vom Abgeordnetenhaus beschlossen. In einer Volksabstimmung stimmte die Berliner Bevölkerung dieser neuen Verfassung zu. Es war das erste Mal in der Geschichte der Stadt, dass die Berlinerinnen und Berliner direkt über das Inkrafttreten einer Verfassung entscheiden konnten.
Das Vorhaben, die Bundesländer Berlin und Brandenburg zu einem Bundesland zu vereinen, scheiterte 1996 an einem Volksentscheid. Trotzdem sind beide Länder in vielen Bereichen eng miteinander verbunden und unterhalten gemeinsame Einrichtungen.
Berlin ist als Bundesland Teil des politischen Systems der Bundesrepublik. Gleichzeitig ist es fest in die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Strukturen der Europäischen Union (EU) eingebunden.

Neubeginn nach 1945

Video in DGS über Berlins Vervassungseschichte nach Ende des 2. Weltkriegs

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Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 1945 endete die nationalsozialistische Diktatur. Deutschland wurde von den Siegermächten USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich in vier Besatzungszonen aufgeteilt und zunächst gemeinsam durch den Alliierten Kontrollrat verwaltet.
Die ehemalige Reichshauptstadt Berlin wurde in vier Sektoren aufgeteilt. Die drei West-Alliierten kontrollierten die westliche Hälfte der Stadt, die sowjetische Besatzungsmacht den Ostteil. Die für die Verwaltung Berlins zuständige Alliierte Kommandantur erließ ohne Mitwirkung deutscher Vertreter im August 1946 die „Vorläufige Verfassung von Groß-Berlin“. Berlin erhielt mit ihr den Status eines Landes.
Die Verfassung sah unter anderem die Bildung einer Stadtverordnetenversammlung vor, dem Vorläufer des heutigen Berliner Abgeordnetenhauses. Am 20. Oktober 1946 wurde die erste und letzte Stadtverordnetenversammlung für ganz Berlin gewählt. Diese Volksvertretung erhielt die Aufgabe, bis zum Mai 1948 eine endgültige Verfassung für Berlin zu erarbeiten.
Zunehmende Spannungen zwischen den drei West-Alliierten und der Sowjetunion über die politische und wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands führten schließlich 1948 zum Ende der gemeinsamen Verwaltung – es begann die Zeit der Teilung. West-Berlin bekam 1950 eine Verfassung, die für ganz Berlin erarbeitet worden war, aber nur im Westteil Gültigkeit hatte.
Ost-Berlin wurde seitens der Sowjetunion und der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Hauptstadt der DDR erklärt und hatte den Status einer Kommune ohne eigene Verfassung.

Zeit der Teilung

Video in DGS über Berlins Verfassungsgeschichte während der Teilungszeit

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Nach dem Fall der Berliner Mauer fanden im Mai 1990 in Ost-Berlin die ersten und einzigen demokratischen Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung statt. Das neu gewählte Parlament beschloss eine eigene Verfassung für die elf Bezirke Ost-Berlins. Im Juni fand im Roten Rathaus die erste gemeinsame Sitzung der Regierungen von West- und Ost-Berlin statt.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurden die 23 Berliner Bezirke zum Land Berlin vereint. Im Dezember fand mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus nach über vier Jahrzehnten die erste Gesamtberliner Wahl statt. Das gemeinsame Berliner Parlament beschloss im Januar 1991 die Übernahme der im Westteil geltenden Verfassung für die vereinte Stadt – verbunden mit dem Auftrag einer gründlichen Überarbeitung.
Die überarbeitete Landesverfassung wurde 1995 vom Abgeordnetenhaus verabschiedet und in einer Volksabstimmung bestätigt. In der Neufassung wurde etwa die Beteiligung der Bürger an der Gesetzgebung (direkte Demokratie) gestärkt. Weitere Reformen führten dazu, dass die Anzahl der Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses verkleinert und die Verantwortung der Bezirke gestärkt wurde. Die Zahl der Berliner Bezirke wurde 2001 durch Zusammenlegungen von 23 auf 12 verringert.
Im Jahr 2006 erfolgten weitere tiefgreifende Verfassungsänderungen. Gestärkt wurde die Stellung des Regierenden Bürgermeisters bzw. der Regierenden Bürgermeisterin. Sie/Er wird jetzt als einziges Regierungsmitglied vom Abgeordnetenhaus gewählt und kann die weiteren Regierungsmitglieder (Senatorinnen und Senatoren) ernennen und entlassen. Das Regierungsoberhaupt bestimmt – mit Billigung des Parlaments – die Richtlinien der Regierungspolitik. Außerdem wurden die Möglichkeiten der direkten Demokratie ausgestaltet.

Das wiedervereinigte Berlin

Video in DGS über Berlins Landesverfassung nach der Wiedervereinigung

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Nach dem Fall der Berliner Mauer fanden im Mai 1990 in Ost-Berlin die ersten und einzigen demokratischen Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung statt. Das neu gewählte Parlament beschloss eine eigene Verfassung für die elf Bezirke Ost-Berlins. Im Juni fand im Roten Rathaus die erste gemeinsame Sitzung der Regierungen von West- und Ost-Berlin statt.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurden die 23 Berliner Bezirke zum Land Berlin vereint. Im Dezember fand mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus nach über vier Jahrzehnten die erste Gesamtberliner Wahl statt. Das gemeinsame Berliner Parlament beschloss im Januar 1991 die Übernahme der im Westteil geltenden Verfassung für die vereinte Stadt – verbunden mit dem Auftrag einer gründlichen Überarbeitung.
Die überarbeitete Landesverfassung wurde 1995 vom Abgeordnetenhaus verabschiedet und in einer Volksabstimmung bestätigt. In der Neufassung wurde etwa die Beteiligung der Bürger an der Gesetzgebung (direkte Demokratie) gestärkt. Weitere Reformen führten dazu, dass die Anzahl der Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses verkleinert und die Verantwortung der Bezirke gestärkt wurde. Die Zahl der Berliner Bezirke wurde 2001 durch Zusammenlegungen von 23 auf 12 verringert.
Im Jahr 2006 erfolgten weitere tiefgreifende Verfassungsänderungen. Gestärkt wurde die Stellung des Regierenden Bürgermeisters bzw. der Regierenden Bürgermeisterin. Sie/Er wird jetzt als einziges Regierungsmitglied vom Abgeordnetenhaus gewählt und kann die weiteren Regierungsmitglieder (Senatorinnen und Senatoren) ernennen und entlassen. Das Regierungsoberhaupt bestimmt – mit Billigung des Parlaments – die Richtlinien der Regierungspolitik. Außerdem wurden die Möglichkeiten der direkten Demokratie ausgestaltet.

Hauptstadt

Video in DGS über das Berlin-Bonn-Gesetz

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Im deutschen Einigungsvertrag wurde 1990 festgelegt, dass Berlin wieder die gesamtdeutsche Hauptstadt werden soll. Im Juni 1991 stimmte der Deutsche Bundestag mit knapper Mehrheit für die Verlegung des Sitzes von Bundestag und Bundesregierung nach Berlin (Hauptstadtbeschluss). Das 1994 vom Bundestag verabschiedete „Berlin-Bonn-Gesetz“ regelte den Umzug des Parlaments und von Teilen der Regierung von Bonn nach Berlin. Im September 1999 begann schließlich die erste Sitzungswoche des Deutschen Bundestages im ehemaligen Reichstagsgebäude.