Nach der Aufnahme verurteilter Straftäterinnen und Straftäter in eine Justizvollzugsanstalt des Landes Berlin wird zur Planung des weiteren Verlaufs des Vollzuges ein Diagnostikverfahren durchgeführt.
Das Diagnostikverfahren muss wissenschaftlichen Erkenntnissen genügen. Es sollen nicht nur die Faktoren, die im Einzelfall die Straffälligkeit begünstigt haben ermittelt werden, sondern auch die Umstände, deren Stärkung einer erneuten Straffälligkeit entgegenwirken kann.
Jugendstrafgefangenen soll das Ziel ihres Aufenthalts verdeutlicht und das Angebot an schulischen und beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen, arbeitstherapeutischen Maßnahmen, Arbeitstraining, Arbeit, Sport und Freizeit erläutert werden.
Das Ergebnis ihres Diagnostikverfahrens wird mit den Gefangenen erörtert.
Rechtsgrundlage für das Diagnostikverfahren sind: Auch in Einrichtungen zum Vollzug der Sicherungsverwahrung wird bei der Aufnahme ein Diagnostikverfahren durchgeführt.