Nach der Aufnahme verurteilter Straftäterinnen und Straftäter in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) des Landes Berlin wird ein Diagnostikverfahren durchgeführt. Das Verfahren dient der Planung des weiteren Verlaufs des Vollzuges.
Das Diagnostikverfahren muss wissenschaftlichen Erkenntnissen genügen. Es sollen nicht nur die Faktoren, die im Einzelfall die Straffälligkeit begünstigt haben ermittelt werden, sondern auch die Umstände, deren Stärkung einer erneuten Straffälligkeit entgegenwirken können.
Jugendstrafgefangenen soll das Ziel ihres Aufenthalts verdeutlicht und das Angebot an schulischen und beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen, arbeitstherapeutischen Maßnahmen, Arbeitstraining, Arbeit, Sport und Freizeit erläutert werden.
Das Ergebnis ihres Diagnostikverfahrens wird mit den Gefangenen erörtert.
Rechtsgrundlage für das Diagnostikverfahren: Auch in der Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung wird bei der Aufnahme ein Diagnostikverfahren durchgeführt: