Barrierefreiheitserklärung des Berliner Justizvollzugs
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Berliner Justizvollzug
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.berlin.de/justizvollzug/.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung wurde am 10.05.2024 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit aktueller BITV
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
Barriere: Ausgewählte Seite nicht ausgezeichnet
- Beschreibung: Aria-Attribut für ausgewählte Seite nicht vorhanden.
- Maßnahmen: Aria-Attribut wird ergänzt.
- Zeitplan: Behebung in 2024
Barriere: Deaktivierte Elemente
- Beschreibung: Deaktivierte Elemente sind teilweise nicht ausgezeichnet.
- Maßnahmen: Deaktivierte Elemente werden ausgezeichnet.
- Zeitplan: Behebung in 2024
Barriere: Grafiken und Bedienelemente
- Beschreibung: Einige Logos und Bedienelemente werden nicht kontrastreich dargestellt, wenn die Farbe im Browser angepasst wird.
- Maßnahmen: Anpassung der Logos und Bedienelemente.
- Zeitplan: Behebung in 2024
Barriere: strukturierte Formulare
- Beschreibung: Auf den Seiten existieren Formulare, bei denen teilweise Strukturelemente fehlen bzw. fehlerhaft verwendet werden. Entsprechend können beim Einsatz von Screenreadern für die Nutzung relevante Informationen fehlen oder nicht korrekt verstanden werden.
- Maßnahmen: Strukturelemente der Formulare werden korrigiert.
- Zeitplan: Behebung in 2024
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre. (BIKTG Bln §4 Absatz 3):
Barriere: PDF-Dokument "Belegungsstatistik 2024"
- Beschreibung: Das Dokument befindet sich auf der Seite "Belegungsstatistik" (Service/Zahlen-und-Fakten) und wird immer wieder aktualisiert.
- Begründung: Das PDF-Dokument ist ein nicht barrierefreies Zusatzangebot.
- Alternative: Nicht vorhanden
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Name: Sabine Pörschke
E-Mail: sabine.poerschke@senjustv.berlin.de
Telefon: (030) 9013-3421
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit