Die Gefangenen haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf religiöse Betreuung durch eine Seelsorgerin oder einen Seelsorger ihrer Religionsgemeinschaft. Sie haben ferner das Recht, am Gottesdienst und anderen religiösen Veranstaltungen ihrer Religionsgemeinschaft teilzunehmen.
Bei gering vertretenen Religionsgemeinschaften wird auf Wunsch der Gefangenen Hilfestellung gegeben, mit einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger der gewünschten Religionsgemeinschaft in Verbindung zu treten.
Für die nachfolgend genannten stark vertretenen Religionszugehörigkeiten finden neben der einzelseelsorgerischen Betreuung regelmäßig religiöse Gemeinschaftsveranstaltungen statt.