Damit ist gemeint, den Gefangenen Gelegenheit zu geben und sie darin anzuleiten, sich mit ihrer Straffälligkeit und dem kriminalitätsbegünstigenden Bedingungsgefüge auseinanderzusetzen.
Die Auseinandersetzung mit der eigenen Straffälligkeit ist mit Blick auf die Deliktstruktur sowie die Persönlichkeit der Gefangenen als fortlaufender individueller Behandlungsprozess zu verstehen. Hierbei werden die Hintergründe der Straftat sowie situative, biographische und persönlichkeitsbedingte Faktoren herausgearbeitet und analysiert. Opferempathie wird gefördert, Problembewusstsein entwickelt und Verantwortungsübernahme gestärkt. Damit einher geht die Sensibilisierung für individuelle Risikofaktoren und das Erlernen von Handlungsalternativen.
Die Straftatauseinandersetzung wird vom Sozialdienst der Justizvollzugsanstalt individuell im Vollzugs- und Eingliederungsplan festgeschrieben, begleitet und ausgewertet.