KRANKENHAUS UND EHEMALIGES GEFÄNGNISHAUS V

Spieker Paul (1826-1896): Strafgefängnis Plötzensee, Berlin-Charlottenburg. (Aus: Atlas zur Zeitschrift für Bauwesen, hrsg. v. G. Erbkam, Jg. 28, 1878)
  • 1871 – 1873

    Bauzeit

  • 08.11.1908

    Einweihung einer Synagoge im Ostflügel für die Gefangenen jüdischen Glaubens

  • Anfang 1930er Jahre

    Verlegung der Krankenabteilung

  • vor 1935 – 1945

    Verlegung der Synagoge zurück in das Gefängnishaus II und Einrichtung der Beobachtungsabteilung für „der Geisteskrankheit verdächtigte Personen“, Haftort für Untersuchungsgefangene, Geschlechtskrankenstation und Zentralstelle zur Sammlung der Ergebnisse kriminalbiologischer Forschungen

Das Krankenhaus verfügte über Räume zur Aufstellung von 118 Betten in großen Sälen und einigen Isolierzimmern, eine besondere Speiseküche, eine Apotheke sowie Zimmer für den Arzt und die Wärter.

Mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 01.01.1934“ waren auch in den Justizanstalten Gefängnispersonal und Ärzte angewiesen, kriminalbiologische Einschätzungen vorzunehmen und den zuständigen Erbgesundheitsgerichten Krankheiten in „volksgemeinschaftlich problematischen Fällen“ anzuzeigen. Viele Gefangene waren erst in anderen Häusern untergebracht, bevor sie in Haus V verlegt wurden. Von hier aus überstellte man sie bereits in den frühen 1930er Jahren in Berliner Heil- und Pflegeanstalten wie Buch, Wittenau und Herzberge, in späteren Jahren auch in weitere Anstalten. Von mindesten vier Häftlingen aus Plötzensee ist bekannt, dass sie von Buch aus im Rahmen der Aktion „T4“ in Tötungsanstalten der NS-„Euthanasie“ überstellt und dort ermordet wurden.

Mehr Informationen zur „Euthanasie“-Aktion „T4“ finden Sie hier.

Copyright: Berliner Forum für Geschichte und Gegenwart e.V., Cornelia Ganz