Die in den Berliner Justizvollzugsanstalten untergebrachten Personen werden nach Geschlechtern getrennt untergebracht.
Dieser Umstand ist auf die Nummer 18.8 b) der Europäischen Strafvollzugsgrundsätze zurückzuführen. Diese sehen eine Trennung von weiblichen und männlichen Gefangenen vor. Unter anderem wird den besonderen Bedürfnissen weiblicher Gefangener dadurch Rechnung getragen (Nr. 34.1).
Daran anknüpfend sahen die Berliner Justizvollzugsgesetze in der Fassung vom 4. April 2016 ebenfalls eine Trennung von weiblichen und männlichen Gefangenen vor. Mit einer Änderung dieser Gesetze (StVollzG Bln, JStVollzG Bln, UvollzG Bln und SVVollzG Bln) vom 27. September 2021 wurde diese vorgesehene Trennung konkretisiert.
Die nun für Berlin gültigen Regelungen und deren Umsetzung in der vollzuglichen Praxis erklären wir auf dieser Seite.