Am Anfang steht eine Behandlungsuntersuchung
Fachkräfte mit einem Studienabschluss der Psychologie oder der Sozialen Arbeit führen die Untersuchung (das Diagnostikverfahren) durch. Die Auswertung des Urteils, eventuell vorhandene Gutachten, das persönliche Gespräch mit den Inhaftierten und die Erfahrung der Untersuchenden bilden die Grundlage.
Es entsteht ein Bild von der Persönlichkeit, der Vorgeschichte und den privaten Verhältnissen der Person. Rückfallrisiko und der individuelle Förder- bzw. Behandlungsbedarf lassen sich dadurch einschätzen.