Die Tierseuchenbekämpfung stellt einen wichtigen Arbeitsbereich der Veterinäraufsicht dar. Als solche ist sie dafür verantwortlich, Tierseuchen frühzeitig zu erkennen und eine weitere Verbreitung durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Im Sinne der Prävention geht es zudem darum, einer mögliche Einschleppung von Krankheiten aus endemischen Gebieten entgegenzuwirken.
Voraussetzung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist eine umfassende Datenermittlung, die von der Registrierung und Erfassung gehaltender Tierbestände über die Kennzeichnung der einzelnen Tiere sowie der Erfassung der Handelswege reicht. Beim Ausbruch von Tierseuchen können anhand dieser Kenntnisse unverzüglich Maßnahmen für den Bezirk (wie Abgabeverbote oder Gebietssperren) ergriffen werden.