Volksbegehren und Volksentscheide sind Instrumente der direkten Demokratie. Auf diesem Weg können wahlberechtigte Berlinerinnen und Berliner unabhängig von Wahlen unmittelbar über politische Sachfragen entscheiden, die in der Entscheidungszuständigkeit des Abgeordnetenhauses liegen. Sie können zum Beispiel einen Beschluss fassen. Damit erteilen sie der Landesregierung und dem Parlament den Auftrag, entsprechend zu handeln. Oder sie beschließen ein Gesetz. Dieses muss dann in Kraft treten. Es besteht sogar die Möglichkeit, per Volksentscheid die Verfassung von Berlin zu ändern oder die Wahlperiode vorzeitig zu beenden.
Damit es zu einem Volksentscheid kommt, muss vorher ein Volksbegehren erfolgreich durchgeführt werden. Jedes Volksbegehren ist ein zweistufiges Verfahren. In jeder Stufe muss eine Mindestzahl an Unterschriften gesammelt werden: zunächst für den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens, dann für das eigentliche Volksbegehren.
Soll über einen Beschlussvorschlag oder Gesetzesentwurf abgestimmt werden, müssen in der ersten Stufe mindestens 20.000 gültige Unterschriften vorgelegt werden. Außerdem müssen Kostenschätzungen von Seiten der Initiator*innen und von amtlicher Seite erstellt werden. In der zweiten Stufe – dem eigentlichen Volksbegehren – müssen mindestens 7 Prozent der Wahlberechtigten zur Abgeordnetenhauswahl das Anliegen unterstützen (derzeit rund 171.000 Personen).
Ist das Ziel, die Verfassung von Berlin zu ändern oder die Wahlperiode vorzeitig zu beenden, liegen die Hürden höher (1. Stufe: mindestens 50.000 Unterschriften, 2. Stufe mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten/rund 490.000 Unterschriften).
Liegen am Stichtag genug gültige Unterschriften vor, ist das Volksbegehren zustande gekommen. Dann muss innerhalb von vier Monaten ein Volksentscheid durchgeführt werde. Das ist eine berlinweite Abstimmung über das Anliegen des Volksbegehrens.
Wie war das beim Volksbegehren zur Vergesellschaftung von Wohnungen?
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hatte bis zum Stichtag, 25. Juni 2021, insgesamt 359.063 Stimmen für ihr Anliegen gesammelt und eingereicht.
Am 1. Juli 2021 teilte die Landesabstimmungsleiterin mit, dass das Volksbegehren der Trägerin „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ zustande gekommen ist.
Zu diesem Zeitpunkt hatten die Bezirksämter 272.941 Unterschriften geprüft. Davon waren 183.711 gültig und damit mehr als die aktuell erforderliche Mindestanzahl von 171.783.