In jedem der 12 Berliner Bezirke gibt es eine Bezirksverordnetenversammlung, kurz BVV. Die BVV ist mitverantwortlich für die Selbstverwaltung der Bezirke.
Die Bezirksverordneten bestimmen bei vielen Themen, die den Alltag und die Lebensqualität in Ihrem Bezirk und Ihrem Kiez ausmachen, mit. Sie wählen auch die Leitung des Bezirksamtes – die Bezirksbürgermeisterin oder den Bezirksbürgermeister sowie die Bezirksstadträtinnen und -stadträte.
Wer wählt die BVV?
Sie haben das Recht, Ihre Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zu wählen, wenn Sie:- die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union haben,
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben.
Alle, die wählen dürfen und mindestens 18 Jahre alt sind, können für die BVV in ihrem Bezirk auch kandidieren.
Wer wird in die BVV gewählt?
Zur BVV können Parteien und Wählergemeinschaften nur mit Listen antreten, auf denen die Abfolge der kandidierenden Personen schon festgelegt ist.
Die Anzahl der Stimmen entscheidet, wie viele Sitze eine Partei oder Wählergemeinschaft in der BVV erhält.
Sperrklausel: Parteien und Wählergemeinschaften müssen mindestens drei Prozent der abgegebenen Stimmen im Bezirk erhalten, um in die BVV einzuziehen.
In jeder Berliner BVV sitzen 55 gewählte Bezirksverordnete. Wie viele Sitze eine Partei oder Wählergemeinschaft in einer BVV erhält, hängt davon ab, wie hoch deren Stimmenanteil im Bezirk ist. In den 12 BVV in ganz Berlin gibt es 660 Bezirksverordnete, die alle ehrenamtlich tätig sind. Das heißt, die regelmäßigen Sitzungen und die Vorbereitungen darauf erledigen sie neben ihrem Beruf in ihrer Freizeit.