Berlins Ruf als „Bordell Europas“ bezieht sich nicht ausschließlich auf freiwillige und selbstbestimmte Sexarbeit, sondern auch auf Zwangsprostitution und Menschenhandel. Die Gesamtzahl der Verfahren wegen Menschenhandels und Ausbeutung ist in 2020 deutlich angestiegen, dabei nimmt insbesondere die Zahl jüngerer Opfer zu. Laut Bundeslagebild Menschenhandel findet eine Verlagerung von Bordellen in Wohnungen, Häuser und Hotels statt, die im Zusammenhang mit den Auflagen zur Eindämmung der sog. Corona-Pandemie stehen könnte. Dies ist mit besonderen Risiken für die Sexarbeiter:innen verbunden.
Neben fehlendem Arbeitsschutz kommen aufenthaltsrechtliche Schwierigkeiten hinzu. Dies führt dazu, dass sich einige Frauen und weitere betroffene Menschen teilweise nur unter erschwerten Bedingungen gegen die Ausbeutung wehren können.
Aktuell befinden sich viele Frauen und Kinder auf der Flucht. Sie stellen eine besonders vulnerable Gruppe dar. Auch sie könnten in Berlin Ziel sexueller Ausbeutung werden.
Wie kann gelingender Opferschutz in Berlin aussehen? Reichen die gesetzlichen Bestimmungen und greifen diese überhaupt? Besteht die Gefahr, dass es zu einer sekundären Viktimisierung der Opfer im Umgang mit Polizei und Strafverfolgungsbehörden kommen könnte?
Wie sieht die Verschränkung von Rassismus und Sexismus aus? Welche Rolle spielt sie bei Schutz betroffener Menschen?
Inwiefern hat die Corona-Krise die Situation verändert? Welche Rolle spielt die Fluchtbewegung aus der Ukraine?
- Margarete Mureşan, Vorstandsmitglied KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
- Malin Schmidt-Hijazi, SenWGPG, Fachkommission Menschenhandel
- Dr. Babette Rohner, Ban Ying e.V., Koordinations- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel
- N.N., Hydra e.V.
Moderation:
Shelly Kupferberg, Moderatorin