Unter den Eindrücken des Zweiten Weltkrieges entstand das Bedürfnis, festzuhalten, was zählt: von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit war die Rede, bis hin zum Verbot der Auslegung zu Ungunsten von Beschützten. 30 Rechte, die kein Völkerrecht wurden, aber gebündelt Einzug hielten in verschiedene Rechtsräume, wie die Europäische Union oder die Arabische Liga.
Geht das aber? Können Rechte und Pflichten universal sein? Schon der Sozialistische Block unterschrieb nicht und setzte andere Gewichte: nicht die Freiheitsrechte des Individuums standen an erster Stelle, sondern Rechte der sozialen Gerechtigkeit, wie Nahrung und Wohnung.
Wie eine Brücke zwischen diesen Positionen mögen die postkolonialen Diskussionen, zum Beispiel der TWAIL, wirken. Third World Approaches to International Law – Dritte Welt Konzepte für Internationales Recht – versuchten die universalen Rechte und Pflichten mit den partikularen Besonderheiten zu verbinden, in Wirtschaft und Governance zum Beispiel. Auch wurde der Gedanke der richtungsgebundenen Entwicklung in Frage gestellt, oder auch Eigentum im jeweiligen Zusammenhang verstanden.
Was zunächst kleinteilig und verwirrend auf die Ordnungsmächte des Globalen Nordens wirkte, brachte wohltuende Perspektiven mit sich. Die Menschenrechte befinden sich im Wandel, weil man heute anders schaut. Heute stellen sich Fragen der Abhängigkeiten, des Machtgefälles, und ob das Gegenüber nicht vom Miteinander abgelöst werden sollte. Und diese Fragen betreffen alle Sorgen der Gegenwart: Klimaschutz, Ausbeutung von Menschen und Ressourcen, Feminismus und die Politik der Weltbank.
Es diskutieren:- Prof. Dr. Hans Joas, Soziologe und Sozialphilosoph, Humboldt Universität zu Berlin
- Prof. Dr. Beate Rudolf, Juristin, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte
- Dr. Janne Mende, Forschungsgruppenleiterin, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
Moderation:
Dr. Andrea Zielinski, Kultur- und Sozialanthropologin, Humanistische Union e.V. Berlin – Brandenburg
Zur einführenden Lektüre empfehlen wir den Artikel »Die Universalität der Menschenrechte überdenken« von María do Mar Castro Varela und Nikita Dhawan.