Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet alle Vertragsstaaten dazu, Menschen mit Behinderung den „vollen und gleichberechtigten“ Zugang zur Teilhabe an der Gesellschaft und den „vollen Genuss aller Menschenrechte“ zu gewähren. Doch es gibt auch soziale Institutionen, in denen die gesellschaftliche Teilhabe bewusst eingegrenzt wird. Ein prominentes Beispiel ist der Strafvollzug.
Wie ist es in diesen Fällen um die Situation beispielsweise straffälliger Menschen mit Behinderung bestellt? Wie sind Sonderwelten wie der Strafvollzug auf Menschen mit Behinderung eingerichtet? Können ihre besonderen Bedürfnisse auch in Gefängnissen berücksichtigt werden oder müssen Menschen mit Behinderung – wie an vielen anderen Orten auch – hier ebenfalls „draußen“ bleiben?
In unserem Fachgespräch diskutieren wir über die Herausforderung, auch Justizvollzugsanstalten barrierefrei zu gestalten, über den Umgang mit Menschen mit Behinderung Alltag „hinter Gittern“ und die Bedeutung eines menschenrechtsbasierten Straffvollzugs.
Auf dem Podium nehmen teil:
- Dr. Lena Kreck, Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung von Berlin
- Marcella Micheli, Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit im Offenen Vollzug des Landes Berlin sowie Kriminologin und Sozialarbeiterin
- Dr. Martin Theben, Rechtsanwalt und Behindertenrechtsaktivist
Moderation: Dr. Sebastian Weinert, Fürst Donnersmarck-Stiftung