Für das Recht, Rechte zu haben

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Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes ist nicht nur eine Aussage, sondern auch eine Ansage. An uns. An alle.

Gerade in Zeiten politischen Wandels ist es wichtig, an die Grundrechtsnormen unserer Verfassung zu erinnern – und zugleich darüber nachzudenken, welche neuen Wege für die Zukunft beschritten werden müssen. Die Veranstaltung bietet einen Diskurs über Das Recht, Rechte zu haben. Die Teilnehmenden untersuchen die Unterschiede zwischen Menschen- und Bürgerrechten, die Kriterien zum Ausschluss von politischen Rechten und den Anspruch auf Teilnahme an der kollektiven Selbstbestimmung. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit demokratische Teilhabe möglich ist? Wer ist von welchen Grundrechten ausgeschlossen und aus welchen Gründen? Muss das so bleiben oder bestehen Veränderungsbedarfe?

  • Mitwirkende:

    • Senator Dr. Dirk Behrendt (Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung)
    • Prof. Dr. Naika Foroutan (Humboldt Universität zu Berlin, Direktorin Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM))

    Moderation: Dr. Julika Rosenstock (Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur)

  • Kooperationspartner:

    Berliner Ratschlag für Demokratie

  • Datum:

    Montag, 26. August 2019

  • Zeit:

    18.30 bis 21.00 Uhr

  • Ort:

    Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Hardenbergstraße 22-24, 10623 Berlin, Besuchszentrum / ##icon:stadtplan## Stadtplan

  • Entgelt:

    Die Teilnahme ist entgeltfrei.

  • Anmeldung:

    Melden Sie sich bitte online an.

  • Ansprechperson:

    Thomas Gill, E-Mail, Telefon (030) 90227 4961