Der menschenrechtliche Begriff der Inklusion

Online-Diskussion

1. Teil der Veranstaltungsreihe »Inklusive politische Bildung – auf Grundlage der Menschenrechte für die volle und wirksame Partizipation und Inklusion in Gesellschaft, Bildung und Politik«

Den Impuls zur Diskussion gibt Prof. Dr. Heiner Bielefeldt von der Uni Erlangen-Nürnberg. Der mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verbundene Begriff der Inklusion ist der zentrale Bezugspunkt für eine menschenrechtlich orientierte politische Bildung. Heiner Bielefeldt hat bereits 2009 als damaliger Leiter des Deutschen Instituts für Menschenrechte eine Einschätzung zu dem Innovationsgehalt der UN-BRK vorgelegt und seitdem immer wieder auf die Bedeutung dieser, gerade auch für den Bildungsbereich geltenden menschenrechtlichen Verpflichtung hingewiesen.

Über die Veranstaltungsreihe

Die Entwicklung und Umsetzung einer an den Menschenrechten orientierten inklusiven Pädagogik hat eine weitreichende Bedeutung – auch für das Selbstverständnis und die Praxis politischer Bildung. Der rechtliche Anspruch aller Lernenden darauf ergibt sich auch aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). In Artikel 3 wird als einer der zentralen Grundsätze der Konvention formuliert: »Full and effective participation and inclusion in society«, was im Verständnis der Konvention Teilhabe in allen Lebensbereichen und auch an Politik miteinschließt. Der Artikel 24 zu Bildung beginnt mit der Zusicherung, um das Recht auf Bildung »ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, (…) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken.« Dies schließt politische Bildung in Schule, Jugendarbeit und Erwachsenenbildung mit ein. Die Veranstaltungsreihe nimmt drei Fragestellungen mit besonderer Perspektive auf die politische Bildung in den Blick:
  • Sie will die menschenrechtlichen, pädagogischen und auch politischen Grundlagen einer inklusiven politischen Bildung klären.
  • Sie blickt auf verdrängte Formen der Diskriminierung in pädagogischen Beziehungen wie Adultismus und Ableismus. Race, class, gender als zentrale Differenzkategorien von sozialer Ungleichheit, Diskriminierung und Ausgrenzung werden dabei mitreflektiert und diskutiert.
  • Sie geht den bestehenden Ansätzen und offenen Fragen einer inklusiven politischen Bildung nach.

Die Veranstaltungsreihe will Einführung und Bestandsaufnahme der Debatte um inklusive politische Bildung zugleich sein.

Aufzeichnung des Vortrags

Text "Der menschenrechtliche Begriff der Inklusion - 1. Teil der Veranstaltungsreihe »Inklusive politische Bildung – auf Grundlage der Menschenrechte für die volle und wirksame Partizipation und Inklusion in Gesellschaft, Bildung und Politik«" vor dem Foto von der Kollage eines Regenbogens

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Formate: video/youtube

  • Moderation:

    • Prof. Dr. Sabine Achour, Freie Universität Berlin
    • Thomas Gill, Berliner Landeszentrale für politische Bildung
  • Kooperationspartner:

    Freie Universität Berlin, Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft, Professur für Politikdidaktik/ Politische Bildung

  • Datum:

    Mittwoch, 8. November 2023

  • Zeit:

    16.00 – 18.00 Uhr

  • Ort:

    Online, die Zugangsdaten erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.

  • Entgelt:

    Die Teilnahme ist entgeltfrei.

  • Anmeldung:

    Melden Sie sich bitte ##icon:formular## online an.

  • iCalendar:

  • Ansprechperson:

    Thomas Gill, E-Mail, Telefon (030) 90227 4961