Im Jahr 1992 ratifizierte Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention, die Kindern unter anderem das Recht auf Partizipation zusichert. Aus diesem Anlass fragen UNICEF Berlin und die Berliner Landeszentrale für politische Bildung nach dem Stand von Kinder- und Jugendbeteiligungsmöglichkeiten in Berliner Schulen und Bezirken.
Wird die Meinungsäußerung von Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Angelegenheiten adäquat in Entscheidungsprozessen Erwachsener berücksichtigt und stellt sie somit ein voll ausgeübtes Kinderrecht dar? Oder wird die Kinder- und Jugendbeteiligung oftmals lediglich als Lerninhalt für die kommende Generation von Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen, die sich an ersten Partizipationsprojekten üben sollen?