Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention erklärt:
„[…] die Vertragsstaaten [gewährleisten] ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten und der menschlichen Vielfalt zu stärken; […]“
Dieser Anspruch gilt auch für die politische Bildung, die den Auftrag hat, Menschen bei der gleichberechtigten Teilhabe in Gesellschaft und Politik zu unterstützen.
Wir wollen mit unseren Angeboten alle Menschen gleichermaßen erreichen, auch die, die aufgrund unterschiedlicher Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Schriftsprachproblemen, bisher oft von Angeboten der politischen Bildung ausgeschlossen sind.