In der Demokratie geht die Herrschaft vom Volk aus. Konkret bedeutet das vor allem, dass die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger selbst die Personen bestimmen, die sie für einen bestimmten Zeitraum, die so genannte Legislaturperiode, im Parlament vertreten. Dies nennt man „indirekte“ oder auch repräsentative Demokratie, weil die Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar an der Gesetzgebung mitarbeiten können. Sind die Wählerinnen und Wähler mit der Politik von Parlament und Regierung unzufrieden, können sie bei den nächsten Wahlen einen Politikwechsel herbeiführen.
Die Berlinerinnen und Berliner entsenden ihre Volksvertreterinnen und -vertreter (Abgeordnete) in das Landesparlament (Abgeordnetenhaus) und in die Parlamente der zwölf Berliner Bezirke (Bezirksverordnetenversammlungen). Außerdem wählen sie die Berliner Abgeordneten in den Deutschen Bundestag und in das Europäische Parlament.
Neben der Teilnahme an Wahlen können die Bürgerinnen und Bürger Berlins mit Hilfe der so genannten „direkten Demokratie“ Einfluss auf das politische Leben nehmen. Sie können eine Debatte über ein Thema anstoßen, das ihnen wichtig ist, oder auch selbst politische Entscheidungen treffen. Dafür gibt es verschiedene Methoden, die sich rechtlich unterscheiden, wie Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide. Auf bezirklicher Ebene gibt es als Wege direkter Demokratie das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid.